NRW bleibt Spitzenreiter bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Rund 12.700 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind in den ersten neun Monaten des Jahres bei den Finanzämtern eingegangen. Das ergab eine Umfrage der “Welt am Sonntag”.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die meisten Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gehen der Umfrage zu Folge nach wie vor in Nordrhein-Westfalen ein. Dahinter folgen die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern. Insgesamt sind im dritten Quartal weniger Selbstanzeigen eingegangen als erwartet.
Der Trend könnte sich aber wieder umkehren, nachdem das Land NRW vor einigen Tagen erneut eine “Steuer-CD” mit umfangreichen Daten gekauft hat. Auch könnte der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich ab 2017 mehr als 50 Staaten beteiligen, für einen erneuten Schub sorgen. Denn die Behörden werden im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nachlassen, sondern ihre Bemühungen noch weiter verschärfen. Steuersünder mit unversteuerten Einkünften können sich nicht sicher sein. Im Gegenteil: Sie müssen mehr denn je damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird.
Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer drohenden Verurteilung zu entgehen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Tat durch die Steuerbehörden noch nicht entdeckt ist. Die Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige wird also langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, damit sie wirken kann, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Falls erfassen und die Selbstanzeige so erstellen, dass am Ende die strafbefreiende Wirkung steht.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen muss ein zusätzlicher Strafzuschlag gezahlt werden.
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