Oberstaatsanwalt verneint öffentliches Interesse zur Aufklärung grob fahrlässiger Handlungen der Degewo

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Herr Oberstaatsanwalt Stefan Heisig, Sie haben vor kurzem die Ermittlungen gegenüber Verantwortlichen bei der Degewo eingestellt. Sie meinen, es sei nicht im öffentlichen Interesse die gezielte Verheimlichung der Asbestgefahr durch die Degewo gegenüber tausenden Mietern über mehrere Jahrzehnte aufzuklären.

Polizei-Kommissarin: “Eine Sauerei, was die Degewo sich da erlaubt”

Letzten Sommer kam ich nach Berlin um wegen der Strafanzeige von der Polizei verhört zu werden. Die Polizei-Kommissarin befragte mich ca. 2 Stunden lang zu den Geschehnissen und meinte nach der Befragung, dass es natürlich eine Sauerei ist, was die Degewo sich da erlaubt.

Glauben Sie, es ist in Ordnung was die Degewo uns Mietern angetan hat?

Vielleicht haben Sie sich die Akte nicht genau durchgesehen? Vielleicht hatten Sie anderen Stress? Vielleicht waren Sie gerade von Netflix, Facebook oder sonst was abgelenkt?

Ich habe mit mehreren Anwälten gesprochen, und alle zeigten sich sehr verwundert, dass ein Staatsanwalt das öffentliche Interesse in dieser Angelegenheit verneint. Eigentlich ist Ihre Entscheidung für uns Betroffene unfassbar.

Herr Heisig, ich und andere Mieter sind mit einer gefährlichen Dosis Asbestfasern in Kontakt gekommen, WEIL die Degewo grob fahrlässig gehandelt hat. Glauben Sie, dass man sich so eine monströse und gefährliche Tat einfach gefallen lassen soll?

Herr Oberstaatsanwalt, worin genau besteht Ihre Aufgabe?

Was genau ist der Aufgabenbereich eines Oberstaatsanwalts, Herr Stefan Heisig? Sollten Sie nicht von selbst tätig werden, um solche “Sauereien”, welche sich die Degewo schon zu lange erlaubt, professionell aufzuklären?

Kennen Sie das Sprichwort: “Wenn du nicht Teil der Lösung bist, bist du Teil des Problems”? Warum stärken Sie der Degewo (welche man ohne Bedenken als Täterschutzorganisation bezeichnen kann) hier so offensichtlich den Rücken?

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Quelle: Oberstaatsanwalt verneint öffentliches Interesse zur Aufklärung grob fahrlässiger Handlungen der Degewo

Mieter von landeseigenen degewo-Wohnungen werden seit Jahrzehnten über die lauernde Asbestgefahr in den eigenen vier Wänden in Unwissenheit gelassen.

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