Offene Forderungen im Blick behalten – Sabryem St Company SRL

Unternehmen sollten stets die offenen Forderungen im Blick behalten. Die Firma Sabryem St Company SRL weist daraufhin, dass sonst im schlimmsten Falle die offene Forderung verjähren kann.
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist von offenen Forderungen 3 Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres zu laufen und zwar in dem Jahr, in welchem der Anspruch entstanden ist. Bei Forderungen, die verjährt sind, hat der Kunde das Recht zu sagen, dass die Forderung nicht mehr besteht. Er ist daher nicht mehr verpflichtet, die offene Rechnung auszugleichen.
Durch diese Verjährungsfrist kann dem Unternehmen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Um die Verjährung nun zu verhindern, gilt es, mit dem Kunden in Kontakt zu treten und ihn im besten Falle zu einer Einigung zu bewegen. So kann die Verjährung gehemmt werden. Diese Hemmung muss aber vom Unternehmen nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel in Form eines Schreibens erfolgen. Sollten Unternehmen sich aber sicher sein, dass vom Kunden in keinem Fall eine Zahlung erfolgen wird, sollten sie nicht lange zögern und rechtzeitig einen Mahnbescheid gegen den säumigen Kunden erlassen. So wird die Forderung vor der Verjährung gerettet.

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Sabryem`St Company SRL
Frau Stefan
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