Opalenburg: Missstände bei geschlossenen Fonds

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

07.07.2017- Anleger der Opalenburg Fonds müssen mit Verlusten rechnen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Es gibt jedoch Handlungsmöglichkeit für die betroffenen Anleger.

Fondskonzept

Die Opalenburg-Fonds investieren konzeptgemäß in Immobilien und Private Equity. Unter Private Equity versteht man die Investition in nicht börsennotierten Unternehmen im Wege einer Beteiligung. Mit dem Ziel auf Grundlage solcher Investitionen hohe Renditen zu erwirtschaften wurden mehrere Fonds aufgelegt. Im Einzelnen:

Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG

Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken

Bei den Opalenburg-Fonds handelt es sich um Kommanditbeteiligungen mit einer hohen Risikostufe. Eine Investition in Immobilien wird sicherlich risikoärmer sein, da ihr der Sachwert gegenübersteht. Bei der Investition in nicht börsennotierte Unternehmen handelt es sich jedoch eindeutig um spekulative Geschäfte. Dass gleich zwei der von Opalenburg aufgelegten Fonds die Bezeichnung “SafeInvest” tragen, täuscht über diese Tatsache hinweg. Denn Kommanditbeteiligungen sind alles andere als sicher.

Falschberatung der Anleger

Dass sie in eine unsichere Anlage investieren war vielen Anlegern nicht bewusst, da sie falsch aufgeklärt und beraten wurden. Die betroffenen Anleger müssen das jedoch nicht hinnehmen. Laut Bundesgerichtshof müssen Anleger anlagergerecht und objektgerecht beraten werden. Dies bedeutet, dass sich Anlageberater stets nach dem Anlageziel des Anlegers richten aber auch über die Spezifika und Risiken der Anlage aufklären müssen. Sollte einem Anleger ein Opalenburg-Fonds vermittelt worden sein, obwohl dieser ausschließlich in eine sichere Beteiligung investieren wollte, so steht ihm gegebenenfalls Schadenersatz und damit die Rückzahlung seiner Einlage zu.

Weitere Missstände

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Ebenso steht Opalenburg im Verdacht personelle Verflechtungen nicht offen gelegt und Anlegergelder nicht wie versprochen in Immobilien in strukturstarken Städten wie München angelegt zu haben. Die Investitionen sollen in Immobilien in weniger attraktiven Gebieten – wie beispielsweise Essen – getätigt worden sein.

“Anlegerfang” mit unlauteren Mitteln

Des Weiteren ist es äußerst bedenklich, dass viele Anleger im Zuge von Bewerbungsgesprächen zur Zeichnung der Fonds bewegt worden sein sollen. Dies stellt eine Überrumpelung des Anlegers dar, der in der unangenehmen Situation eines Bewerbungsgesprächs unter Druck gerät eine derartig riskante Anlage zu zeichnen.

Handlungsmöglichkeiten

Anlegern der Opalenburg-Fonds stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter, die Treuhänderin oder den Anlageberater geltend machen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern sich rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls bestehende Ansprüche von einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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