Screenshot Online-Journal “Jenseite”

Dieser Fall ist nicht selten: Der Mann erleidet einen schweren Schlaganfall. Wie selbstverständlich geht die Ehefrau davon aus, dass sie die medizinische Behandlung organisieren, Konten weiterführen und die Betreuung übernehmen kann. “Das ist ein Irrtum, dem viele Menschen unterliegen”, weiß Dr. Rainer Demski, Chefredakteur und Mitbegründer des Online-Journals “Jenseite”. “Liegen in solchen Fällen keine gültigen Vorsorgeverfügungen vor, ist laut Gesetz ein vom Gericht bestellter Betreuer zuständig.” Im aktuellen Themenmonat möchte das Online-Journal “Jenseite” auf die Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufmerksam machen. Zudem bringt eine neue Artikelserie skurrile Todesanzeigen hervor.

Hamburg, 05. September 2014 – Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeder Mensch in die Lage kommen, dass er seine alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Soll der Ehepartner, ein Verwandter oder enger Freund die wichtigen Entscheidungen für den Betroffen übernehmen, sollte dieser rechtzeitig vorsorgen. Mit den Vorsorgeverfügungen kann jeder Mensch selbst bestimmen wie im Ernstfall die medizinische Behandlung aussehen soll und wer im Alltag anfallende Dinge für ihn erledigen darf.

Wie genau diese Vorsorgeverfügungen aussehen sollten und worauf man sonst noch achten muss, hat die Redaktion des Online-Journals “Jenseite” zusammengestellt. “Wir haben mit verschiedenen Experten über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gesprochen und deren Empfehlungen und Tipps für unsere Leser aufbereitet”, sagt Dr. Rainer Demski, Chefredakteur und Mitbegründer des Online-Journals “Jenseite”.

Was hinter Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht steht

Im Gespräch mit der Redaktion erklärt Rechtsanwalt Lutz Arnold die genauen Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Mit seiner Kanzlei hat er sich auf Vorsorgeverfügungen spezialisiert und unterstützt auch Unternehmen wie die Monuta Versicherung bei diesen Themen. Wie eine Patientenverfügung hinterlegt werden muss, damit auch das Krankenhaus über den medizinischen Willen des Patienten rechtzeitig informiert ist, weiß Eberhard Lenkhardt, Geschäftsführer der Gesellschaft für Vorsorge-verfügungen mbH. Ein weiterer Beitrag berichtet aus der Perspektive von Ärzten über Gewissenskonflikte und Patientenschicksale.

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Im September ruft die Redaktion der “Jenseite” zudem eine neue Serie ins Leben. In Zusammenarbeit mit Christian Sprang und Matthias Nöllke, den Buchautoren von: “Ich mach mich vom Acker: Allerneuste und ungewöhnliche Todesanzeigen”, werden ausgefallene Todesanzeigen vorgestellt, die den Leser zum Schmunzeln verleiten dürften.

Mehr finden Sie unter www.jenseite.de.

Die Jenseite ist ein interaktives Journal über Leben und Tod. Dabei will sie aus Überzeugung etwas anderes sein. Die Jenseite will nichts verklären, sie will keine Angst schüren, sie will nichts versprechen. Die Jenseite will Mut machen. Mut für eine Auseinandersetzung damit, dass wir endlich sind. Mut für ein Leben, in dem der Tod seinen selbstverständlichen Platz hat. Mut für mehr Liebe zum Leben. Mut zu einer Überwindung von Angst, Rätseln und Fragen. Mut, mit all unseren Sinnen hier zu sein, gerade weil wir wissen, dass wir gehen müssen. Die Jenseite ist ein journalistisches Wagnis, das einlädt sich auf ein Thema einzulassen, dass uns alle betrifft – irgendwann.

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