Eine ordentliche Kündigung eines Programmierers kann sozial gerechtfertigt sein, sofern das Fehlen oder der Mangel an Programmierkenntnissen im Nachhinein festgestellt wird.
Ein nachwirkender Kündigungsschutz greift für den Betroffenen grundsätzlich nur dann, wenn er als Ersatzmitglied des Betriebsrates tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat. Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG,
Fall:
Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall wurde über längere Zeit für Projekte unterschiedlicher Art eingesetzt, bei denen es jedoch nicht um Programmiertätigkeiten ging. Später sollte er seine Beschäftigung dann wieder im Programmierbereich ausüben. In der Folge ergab jedoch ein von der Arbeitgeberin in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten, dass dem Programmierer die erforderliche fachliche Qualifikation für die geschuldeten Tätigkeiten fehlte. Die Arbeitgeberin sprach daraufhin eine ordentliche Kündigung aus.
Entscheidung des Gerichtes:
Wie auch die vorherigen Instanzen hat auch das Bundesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage des Programmierers abgewiesen. Ein in der Person des Klägers liegender Grund sei mit den mangelhaften Kenntnissen gegeben. Obwohl Tätigkeiten in anderen Bereichen jahrelang von diesem vertragsgemäß ausgeführt worden waren, konnte der Kläger seine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen. Nach Ansicht des BAG stehe allerdings noch die Prüfung aus, ob der Programmierer bei anderen Projekten hätte eingesetzt werden können.
Für den Betroffenen als Ersatzmitglied des Betriebsrates greife darüber hinaus auch kein Sonderkündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, da er zwar automatisch in den Betriebsrat nachgerückt sei, dies allerdings nicht zur Begründung von nachwirkendem Kündigungsschutz geführt habe, da er in der Vertretungszeit tatsächlich keine Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hatte.
Fazit:
Aus dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ergibt sich also klarstellend, dass eine ordentliche Kündigung auch dann möglich ist, wenn über Jahre hinweg andere als die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten im Beruf ausgeführt worden sind, aber tatsächlich die im Arbeitsvertrag geschuldeten Tätigkeiten aufgrund fehlender Kenntnisse nicht erbracht wurden. Das Protokollieren und Nachweisen solcher fehlenden Kenntnisse dürfte sich in der Praxis jedoch mitunter schwierig gestalten.
Darüber hinaus ist zu beweisen, dass eine vertragsgemäße Weiterbeschäftigung nicht möglich ist. Eine ordentliche Kündigung kann erst dann Erfolg haben, wenn dies alles erfolgreich vorgetragen und bewiesen werden kann.
Außerdem bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zu § 15 KSchG dahingehend, dass rein fiktive, tatsächlich aber nicht ausgeübte Tätigkeiten eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrates einen nachwirkenden Kündigungsschutz nicht auslösen.
15.4.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich Mwst..
Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de