Europaweites Verbot für PFOA seit 4. Juli 2020

PFOA jetzt in der REACh- und in der POP-Verordnung

Berlin, Juli 2020 – Zum 4. Juli ist PFOA – Perfluoroctansäure, ihre Salze und ihre Vorläuferverbindungen – in der POP-Verordnung (Persistente Organische Schadstoffe) Verordnung (EU) 2019/1021 aufgenommen und zugleich auch in der REACh-Verordnung (Annex XVII, Eintrag 68) in Kraft getreten. Der FBDi verweist darauf, dass damit für PFOA ab sofort beide Regelungen gelten, allerdings für betroffene (in beiden Verordnungen genannte) Anwendungen die unter der strengeren POP-Verordnung Auslaufdaten und Grenzwerte. Sie zielt darauf ab, einen als POP identifizierten Stoff per Verbot aus dem Stoffkreislauf komplett zu entfernen. Dies betrifft auch Regelungen zur Lagerhaltung. Die Löschung des Eintrages 68 in Anhang XVII der REACh ist derzeit in Diskussion, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Das Europa-weite Verbot regelt die Herstellung, Vermarktung, Verwendung, das Inverkehrbringen und den Import von PFOA als solches, aber auch in Produkten. Die Substanz ist für den Menschen lebertoxisch – die Aufnahme erfolgt durch die Luft, Staub, Nahrung oder verunreinigtes Trinkwasser – und schädigt die Fortpflanzung. Weil PFOA und ihre Vorläufersubstanzen den Oberflächen wasser-, öl- und schmutzabweisende Eigenschaften verleihen, haben sie sich in alle Umweltbereiche verteilt. Zudem ist PFOA ist extrem stabil und wird in der Umwelt nicht abgebaut, sodass es sich in Lebewesen anreichert.

Ab sofort gelten Grenzwerte von 0,025 mg/kg für PFOA und 1 mg/kg für PFOA Vorläufersubstanzen nach POP. Es gibt längere Übergangsfristen, davon sind für die Distribution nachfolgende Ausnahmen relevant:
– Die unter Ausnahme 5 benannten Anwendungen / Verwendungen / Produkte: Bis 04. Juli 2025
– Die unter Ausnahme 9 benannten Anwendungen / Verwendungen / Produkte: Bis 03. Dezember 2020

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Über den FBDi e. V. ( www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2020):
Mitglieder: Acal BFi Germany; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; MEDIkabel; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.
Fördermitglieder: TDK Europe, Recom.

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