Private Clients – Schutz des Vermögens und Unternehmens

Private Clients - Schutz des Vermögens und Unternehmens

Privatvermögen und Betriebsvermögen benötigt besonderen Schutz. Dabei spielen unter anderem auch Aspekte des Erbrechts und Familienrechts eine zentrale Rolle.

Insbesondere bei Selbstständigen, Unternehmern und Gewerbetreibenden können sich familiäre Streitigkeiten auch auf das Unternehmen und auf das Betriebsvermögen auswirken. Erbstreitigkeiten sowie Trennungen und Scheidungen können zum Problem für den eigenen Betrieb oder die eigene Praxis werden. Um hier negative Folgen zu vermeiden, die im Worst Case die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährden können, und um privates Vermögen und Betriebsvermögen zu schützen, bietet die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte für Private Clients eine kompetente rechtliche Beratung auch im Familienrecht und Erbrecht an.

Gerade Familienstreitigkeiten und Erbangelegenheiten können Privatvermögen und auch Betriebsvermögen bedrohen. Daher gilt es durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Besonders wenn Vermögen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt ist, empfiehlt es sich über einen Ehevertrag nachzudenken. Ohne einen Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die zum Teil schon seit Jahrzehnten nicht mehr verändert wurden und häufig nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. So lebt ein Ehepaar ohne Ehevertrag beispielsweise automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass jedem Ehepartner die Hälfte des während der Ehe erzielten Zugewinns zusteht. Auch der Wert eines Unternehmens, von Gesellschaftsanteilen oder Immobilien wird beim Zugewinnausgleich hinzugezogen. Das kann im Scheidungsfall zur Zerschlagung von Immobilienwerten und Betriebsvermögen führen.

Im Ehevertrag lassen sich anderslautende Vereinbarungen zu Zugewinn oder Versorgungsausgleich treffen, um so z.B. das Unternehmen oder eine Praxis vor Zerschlagung zu schützen.

Außerdem muss bei Familienunternehmen oder Anteilen an Gesellschaften auch rechtzeitig an die Erbfolge und Unternehmensnachfolge gedacht werden. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das kann zu Streitigkeiten unter den Erben führen und in der Folge zur Gefährdung des Unternehmens führen. Daher sollte frühzeitig eine geeignete Lösung gefunden werden. Zu beachten ist, dass gesetzliche Erben in der Regel einen Pflichtteilsanspruch haben.

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Erfahrene Rechtsanwälte beraten Private Clients in Fragen des Erbrechts und Familienrechts.

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