Zollberatung, Zoll-Check und Inhouse-Schulungen vom Zoll, Diplom Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer.

Professionelle Zollabwicklung mit der Dürndorfer Zollberatung

Zollberatung, Zoll-Check & Inhouse-Schulungen (Bildquelle: Creative Commons CC0)

Das Unternehmen “Dürndorfer Zollberatung ” hat sich auf die professionelle Optimierung von unterschiedlichen Zollprozessen spezialisiert, wobei Zoll- und Präferenzrecht sowie Exportkontrollen eine wichtige Rolle spielen. Zoll-Check und Inhouse-Schulungen gehören ebenfalls zum Leistungsangebot.

Im Zuge der Globalisierung werden Waren weltweit abgesetzt und auch international eingekauft, was zwangsläufig diverse Berührungspunkte mit den Zollbehörden verursacht. Ohne fachgerechte Zollanmeldungen können vielfältige Probleme bei der Zollabfertigung oder auch bei Zoll-Betriebsprüfungen auftreten.
Der Spezialist Günther Dürndorfer optimiert Zollprozesse und hilft dabei die unzähligen Gesetze, Vorgaben und Richtlinien korrekt umzusetzen. Für eine reibungslose und gesetzeskonforme Zollabfertigung sind eine Vielzahl an Schriftstücken von großer Bedeutung, zum Beispiel in Bezug auf Präferenzabkommen, Unionszollkodex, ATLAS-Verfahrensanweisungen, Zolltarifnummern, Zollwertrecht, Verbrauchsteuerrecht, Zoll-Stammdaten und Einfuhrumsatzsteuern. Bei Bedarf übernimmt die “Dürndorfer Zollberatung” des Weiteren auch das Management von Lieferantenerklärungen sowie die Abstimmung mit Logistikpartnern, Kunden und den zuständigen Abteilungen im eigenen Unternehmen.

Die Freihandelsabkommen bieten Gewerbetreibenden die Möglichkeit Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union zu sparen und auch bei der Ausfuhr in Nicht-EU-Länder können sich Zollvorteile ergeben. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, müssen selbstverständlich die rechtlichen Anforderungen aus den Präferenzabkommen bekannt sein und richtig umgesetzt werden. Dabei spielen unter anderem die Ermittlung des Präferenzursprungs der Waren und die Ausstellung entsprechender Präferenzdokumente eine wichtige Rolle. Gleiches gilt für das Formular “EUR1” und die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Mit Blick auf die Exportkontrolle unterstützt die “Dürndorfer Zollberatung” ihre Klienten auch bei genehmigungspflichtigen Produkten und Dienstleistungen, dem Handel mit Embargoländern sowie Wirtschaftsbeteiligten, die in Sanktionslisten aufgeführt werden.

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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic Operator) und Zoll, Diplom Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer ist Lehrbeauftragter für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Die Erfahrung des Experten rührt aus 17 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise der Posten als Leiter der Zollabteilung mit operativer Verantwortung für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten oder auch als Director in der Zollberatung (AUDI AG, BMW AG, Deloitte & Touche GmbH, KPMG AG). Des Weiteren war der Fachmann sechs Jahre Betriebsprüfer Zoll beim Hauptzollamt für Prüfungen München.

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