Nicht überraschend ist der eigene Antrag von PROKON beim Amtsgericht Itzehoe. Daraufhin ist am 22.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. In der Pressekonferenz des Insolvenzverwalters am 23.01.2014 mit dem Geschäftsführer Carsten Rodbertus wurde deutlich, dass die Finanzierungsstrategie des Windkraftbetreibers nicht angemessen war.

Rodbertus räumte auf Nachfrage von Journalisten ein, dass das Hereinnehmen von kurzfristigem Genussrechtskapital für langfristige Windkraftanlagen ein Fehler sei. Für Anleger gilt es nun, sich aus dem “Nachrang” Ihrer Beteiligung zu bringen. Auf diese Weise erhalten die Windenergieinvestoren eine Stellung, die jedem anderen Gläubiger in einem Insolvenzverfahren entspricht. Sie gewinnen damit an Gewicht, wenn es um Mitbestimmungsmöglichkeiten geht und um die Realisierung von Geldwerten. Nach einer ersten veröffentlichten Information des vorläufigen Insolvenzverwalters Penzlin, geht es ihm darum, das Unternehmen weiter zu führen; wie dieses erfolgen soll und welche “Opfer” die Anleger dazu beisteuern sollen, ist ungewiss.

Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke ist dieser Punkt, seine Interessen zu wahren, auch wichtig, wenn es “nur” um ein Planinsolvenzverfahren geht, das jetzt möglicherweise anstehen könnte. Nachranggläubiger, wie die Genussrechtsinhaber bei PROKON werden erst dann Geld am Ende eines möglichen Insolvenzverfahrens sehen, wenn alle vor ihnen stehenden Forderungsinhaber vollständig befriedigt wurden. Sie können aber unter Umständen bei einer Planinsolvenz ganz leer ausgehen.

Der seit längerem andauernde Schlingerkurs der Unternehmensleitung in der Kommunikation mit ihren Anlegern und der gesamten Öffentlichkeit ließ bereits nichts Gutes ahnen. Ihr Vorwurf an die Medien, sie trügen dazu bei, dass ein schlechter Schein auf das Unternehmen geworfen werde, obgleich das Unternehmen ansonsten gut dastehen würde, erweist sich angesichts deshalb als ausgesprochen zweifelhaft.

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Anleger wurden von PROKON unter Druck gesetzt

Am 10.01.2014 hat sich PROKON mit einem äußerst fragwürdigen Brief an die Anleger gewandt. Anleger, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, sollten ihre Kündigung widerrufen oder sich verpflichten, bis zum Herbst auf die Rechte auf eine Kündigung zu verzichten. Anlegern half das nicht.

Für alle anderen Anleger, die ihre Handlungsoptionen kennen möchten und die weitergehenden Informationsbedarf haben, haben GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, in dem wir über aktuelle Entwicklungen und bestehenden Handlungsbedarf informieren werden. Die Unterlagen zur Anmeldung finden interessierte Anleger hier.

Weitere interessante Informationen zu PROKON finden Sie unter

PROKON-Unternehmensgruppe – Genussrechte mit stürmischen Aussichten
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