PROKON Insolvenz: Befürchtung der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bestätigt

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel

24.01.2014 Das Windkraftunternehmen PROKON hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Betroffene Anleger sind jedoch nicht rechtlos gestellt und sollten jetzt ihre Handlungsmöglichkeiten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Itzehoe hat über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet (28 IN 11/14) und den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist, zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist und ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat so dann das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Dieser teilte mit, dass der Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkung fortgeführt werden soll. Er wies jedoch auch darauf hin, dass derzeit keine Rückzahlungen oder Zinszahlungen an die Anleger möglich sind.

Riskante Kapitalanlage

Am Ende waren die Zweifel der Anleger zu groß: Statt der zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit benötigten 95 % des Genussrechtskapitals wurde lediglich ein Wert von 54 % erreicht. Erfahrene Anlegerschützer wie der Tübinger Rechtsanwalt Dr. Steinhübel warnten bereits seit Jahren vor den PROKON-Genussrechten. Diese Warnung dürfte sich nun bestätigt haben. Wenn das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, dürfte es sich um eine der größten Pleiten auf dem grauen Kapitalmarkt handeln. Betroffen sind ca. 75.000 Anleger, die rund EUR 1,4 Milliarden in PROKON-Genussrechte als vermeintlich zukunftsträchtiges und sicheres Öko-Investment angelegt haben und denen nun der Verlust ihres investierten Kapitals droht.

Handlungsmöglichkeiten

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät den betroffenen PROKON-Anlegern jetzt nicht untätig zu bleiben, sondern sich vielmehr an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Prüfung ihrer Handlungsmöglichkeiten zu wenden. Im Falle der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten sie diesen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen mit der Forderungsanmeldung und der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist für Genussrechte besonders qualifiziert. Bereits vor mehreren Jahren gelang es Rechtsanwalt Dr. Steinhübel beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Grundsatzentscheidung für Genussrechtsinhaber herbeizuführen, die mittlerweile als Meilenstein in der BGH-Rechtsprechung zu Genussrechten anerkannt ist. Des Weiteren prüft die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte für die PROKON-Anleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei sind zur Identifizierung der richtigen Anspruchsgegner neben der rechtlichen Haftungssituation auch wirtschaftliche Überlegungen hinsichtlich Solvenz möglicher Anspruchsgegner einzubeziehen.

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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
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