Transparenz beim Handel mit Minderungszertifikaten
sup.- Klimaschutz und Energieeffizienz sind immer bedeutsamere Faktoren für die Außenwahrnehmung eines Unternehmens. Nicht nur im Rahmen standardisierter ISO-Zertifizierungen, sondern – mindestens ebenso wichtig – auch bei den alltäglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern. Dass der firmenspezifische CO2-Fußabdruck durch die heute verfügbaren Kompensationsmodelle verringert wird, gehört längst zum “must have” einer umweltbewussten Firmenphilosophie. In jedem Betrieb gibt es zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Schadstoffemissionen durch die gezielte Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgleichen lassen. Ob Konferenz oder Geschäftsreise per Flugzeug bzw. PKW, ob Mitarbeiter-Event oder Messeauftritt: Überall dort, wo durch Energieverbrauch Emissionen entstehen, gilt die Klimaschutz-Rangfolge: bestenfalls vermeiden, möglichst vermindern und ansonsten kompensieren. Wo das Vermeiden bzw. Vermindern aus logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, sollte deshalb stets eine CO2-Kompensation durch den Kauf so genannter Minderungszertifikate erwogen werden.
Die Chance, durch solche Zertifikate sowohl den Klimaschutz als auch das Corporate Image eines Unternehmens zu stärken, gilt natürlich erst recht für die kontinuierlichen Einsatzbereiche fossiler Brennstoffe. Das betrifft nicht nur den Energiebedarf in der Produktion, der Fahrzeugflotte oder beispielsweise in einer Kantinenküche, sondern auch die Wärme- und Warmwasserversorgung der Betriebsräume. Ausgerechnet dieser regelmäßige Heizwärmebedarf, der an manchen Firmenstandorten den weitaus größten Teil der Energiekosten verursacht, hat in der Diskussion um die CO2-Kompensation bisher oft nur eine Nebenrolle gespielt. Dies dürfte sich demnächst ändern, denn eine praktische und jedem zugängliche Qualitätssicherung bringt jetzt endlich Transparenz in den schwer überschaubaren Handel mit Ausgleichszertifikaten. Brennstoffe mit dem “RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte” erlauben auch in der Wärmeversorgung eines Betriebs CO2-Neutralität, weil die Versorger bzw. Händler die Emissionsmenge der von ihnen vertriebenen Energien bereits durch die Investition in anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen haben ( www.guetezeichen-energiehandel.de). Das Gütezeichen ist der Beleg für umfangreiche Kontrollen durch unabhängige Sachverständige bzw. Prüfstellen, damit bei dieser 1:1-Verrechnung von Emissionen und Einsparungen alle Qualitätsstandards und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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