Der Ärger um die Manipulationen beim ADAC zeigt, wie schnell Verstöße gegen Richtlinien und eine fehlende interne Kontrolle das Image beschädigen können. RSM-Partner Bungartz fordert Unternehmen auf, den Fall als Warnung zu verstehen und die eigenen Compliance-Maßnahmen zu überprüfen. Vor allem bei Mittelständlern bestehe hier teils erheblicher Nachholbedarf.

RSM: ADAC-Affäre zeigt, wie notwendig ein funktionierendes Compliance Management System ist

Dr. Oliver Bungartz, RSM Germany:

Düsseldorf, 29. Januar 2014. Mittelständische Unternehmen sollten dringend überprüfen, ob sie ein Compliance Management System (CMS) implementiert haben, das systematisch die Einhaltung von relevanten Gesetzen sowie externen und internen Richtlinien überwacht. Darauf weist Dr. Oliver Bungartz, Leiter Risk Advisory Service bei RSM Germany, der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft für den inhabergeführten Mittelstand und Familienunternehmen, hin. Die Schlagzeilen um den Automobilclub ADAC im Zusammenhang mit den von ihm manipulierten Abstimmungsergebnissen zeigten deutlich, wie schnell eine bislang hoch angesehene Organisation ihren Ruf in Misskredit bringen könne. Bungartz warnt in diesem Zusammenhang vor der Ansicht, der Vorgang betreffe vor allem Großkonzerne, wobei kleinere Unternehmen diesem Risiko aufgrund ihres geringeren unternehmerischen Wirkungsgrads nicht ausgesetzt seien. Bungartz: “Gerade mittelständische Unternehmen sollten sich unbedingt dieses Themas annehmen. Schon ein kleiner Vorfall kann große Wellen auslösen und den über Jahrzehnte hinweg aufgebauten guten Ruf über Nacht aufs Spiel setzen.”

Für Unternehmen ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, welche Vorschriften und Regelungen betroffen sein könnten. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorschriften, sondern auch um Richtlinien, die individuell für das Unternehmen gelten (Verhaltenskodex und Ethikrichtlinien). An erster Stelle müsse deshalb eine Analyse der zu beachtenden Regeln erfolgen, anschließend könne ein CMS etabliert werden.

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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat zudem den Standard IDW PS 980 eingeführt, mit dem bestehende Compliance Management Systeme überprüft werden können. Bislang lassen sich vor allem große Konzerne durch den IDW-Standard checken. Doch RSM-Partner Bungartz weist darauf hin, dass eine entsprechende Prüfung auch mittelständischen Unternehmen wertvolle Hinweise darauf liefert, ob das etablierte Compliance System die notwendige Sicherheit gibt und damit etwaigen Haftungsrisiken oder Imageschäden vorbeugen kann.

Gerade Unternehmen, die ins Ausland expandieren oder international tätig sind, sollten dem Thema oberste Priorität einräumen – die dortigen Vorschriften können sich von denen in Deutschland erheblich unterscheiden. In Großbritannien wurden beispielsweise erst kürzlich mit dem UK Bribery Act äußerst strenge Compliance-Regelungen verabschiedet. Danach müssen Unternehmen im Ernstfall sogar nachweisen, dass sie gegen mögliche Compliance-Verstöße präventiv vorgehen.

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