Ruhestörung: das ewige Streitthema
Wer hat sich nicht schon einmal über den kläffenden Nachbarshund geärgert oder über das ewige Geschrei aus der Nachbarswohnung?
Wer hat sich nicht schon einmal über den kläffenden Nachbarshund geärgert oder über das ewige Geschrei aus der Nachbarswohnung? Und wer kennt die Situation nicht, in der man nach einem langen Arbeitstag einfach nur gemütlich auf dem Sofa sitzen möchte und ausgerechnet in diesem Augenblick der nette Herr von nebenan beginnt, auf seiner Trompete zu spielen? Natürlich mahnt man sich zur Nachsicht, schließlich möchte niemand sich Intoleranz nachsagen lassen. Und trotzdem – es ist kaum zu ändern: Man ist einfach nicht in der Lage, den Krach auszublenden, fokussiert sich unbeabsichtigt auf ihn. Von Minute zu Minute steigt das Stresslevel an und damit auch die Wut auf den lärmenden Nachbarn.
Doch was muss überhaupt toleriert werden und wo liegen die Grenzen? An welcher Stelle genau werden diese überschritten? Um diese Fragen eindeutig zu regeln, sind vom Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht worden – gerade, weil dieses Thema immer wieder die Gerichte beschäftigt. Sind Nachbarn nicht mehr auf dem üblichen Weg in der Lage sich zu einigen, folgt im schlimmsten Fall der Weg durch die Instanzen.
Grundsätzlich ist es in der Regel für alle Beteiligten sicher der bessere Weg, die festgelegten Zeiten einzuhalten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. So muss die besagte Trompete bis zu zwei Stunden täglich ertragen werden, selbst wenn der Nachbar alles andere als ein begnadeter Musiker ist. Drastischer ist die Regelung bei Hunden im Wohngebiet: Sie dürfen maximal eine halbe am Tag bellen, was wiederum die Besitzer vor die schwierige Frage stellt: Wie sag ich das meinem Hund? Ganz im Gegenteil dazu hat es – glücklicherweise – keinerlei Sinn, sich über Baby- und Kinderlärm zu beschweren. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass es ein natürliches Recht der Kinder ist, tagsüber zu spielen, dabei zu lärmen und laut zu lachen. Dass Babys auf Tag- und Nachtzeiten keine Rücksicht nehmen, versteht sich ohnehin von selbst. Wer eine Party feiern möchte, darf dies uneingeschränkt bis 22 Uhr tun. Danach kann es passieren, dass ein wütender Nachbar die Polizei alarmiert. Möchte man also länger feiern, hilft oft ein Gespräch im Vorfeld – und vielleicht sogar eine Einladung.
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