Scholz Holding GmbH: Restrukturierung der Anleihe geplant

Scholz Holding GmbH: Restrukturierung der Anleihe geplant

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Die Scholz Holding GmbH plant eine Restrukturierung ihrer 2012 begebenen Mittelstandsanleihe. Was das für die Anleger genau bedeutet, teilt das Unternehmen hingegen nicht mit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Scholz Holding GmbH am 6. April mitteilt, mache der Investorenprozess große Fortschritte. Zwei Angebote potenzieller Investoren liegen demnach vor, die nach Angaben des Unternehmens zu einer deutlichen Entschuldung der wirtschaftlich angeschlagenen Scholz-Gruppe führen könnten.

Der Haken dabei: Die Anleger der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) müssen voraussichtlich mit Einschnitten rechnen. Wie die Scholz Holding mitteilt, gehöre zum Transaktionskonzept auch eine Restrukturierung der Inhaber-Schuldverschreibung. Diese hat ein Volumen von 182 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Eigentlich hätten an die Anleger schon am 8. März Zinsen ausgezahlt werden müssen. Die Zahlung wurde bis zum 31. Mai gestundet. Immerhin werden insgesamt Zinsen in einer Höhe von rund 15,5 Millionen Euro fällig.

Angaben, wie die Restrukturierung der Anleihe aussehen soll, macht die Scholz Holding nicht. Erfahrungsgemäß müssen die Anleger aber davon ausgehen, dass sich die Konditionen für sie verschlechtern werden. In vergleichbaren Fällen werden häufig längere Laufzeiten oder eine Senkung des Zinskupons angestrebt. Unter diesen Voraussetzungen ist fraglich, ob die Zinsen am 31. Mai tatsächlich ausgezahlt und die Anleihe im kommenden Jahr zurückgezahlt wird. Für die Anleger bleibt die Lage daher weiter äußerst angespannt. Der Anleihe-Kurs ist eingebrochen, so dass sich ein Verkauf nicht lohnt. Um keine finanziellen Verluste in Kauf nehmen zu müssen, können sich die Anleihe-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen kann. Diese können von der außerordentlichen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen.

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Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt oder durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage informiert werden müssen.

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