Schwarzgeld auf Auslandskonten – Strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich

Schwarzgeld auf Auslandskonten - Strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich

Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bleibt ein Thema. Sie ist nach wie vor die einzige Möglichkeit, straffrei wieder in die Steuerlegalität zurückzukehren.

Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt. Die Zahlen sind zwar weiter rückläufig, nachdem die Regeln verschärft wurden, dennoch gingen im Jahr 2018 immer noch 1727 Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden ein, wie eine Umfrage des Handelsblatts bei den 16 Landesfinanzministerien ergab. Erfasst sind dabei die Selbstanzeigen mit Bezug zu Schwarzgeldkonten im Ausland. Lediglich in Niedersachsen wird nicht differenziert, ob die Selbstanzeigen im Zusammenhang zu Konten in Ausland stehen oder einen anderen Hintergrund haben.

Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen seit dem Höhepunkt 2014 rückläufig ist, ist davon auszugehen, dass es immer noch unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten gibt. Noch besteht die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings sollte damit nicht mehr lange gewartet werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird. Das heißt, die Steuerhinterziehung darf noch nicht durch die Finanzbehörden entdeckt worden sein.

Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich im vergangenen Jahr rund 100 Staaten beteiligt haben, ist es kaum noch möglich, unversteuertes Schwarzgeld im Ausland vor dem Fiskus zu verbergen. Allerdings wird es einige Zeit dauern bis die Daten an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet und ausgewertet sind. Diese Zeit kann genutzt werden, um noch rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen.

Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind allerdings hoch und sollten daher nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Jeder Fall liegt anders und die im Einzelfall relevanten Vorgänge können so kaum erfasst werden. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirkt.

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Um solche Fehler zu vermeiden, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt.

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