Schwarzgeld in Österreich: Noch rechtzeitig Selbstanzeige stellen

Schwarzgeld in Österreich: Noch rechtzeitig Selbstanzeige stellen

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Wer noch Schwarzgeld auf Konten in Österreich hat, sollte handeln ehe es zu spät ist. Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige kann noch eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Weg nach Österreich war nicht weit und deutsche Steuersünder nutzten das österreichische Bankgeheimnis, um Schwarzgeld vor dem Fiskus zu verbergen. Diese Zeiten sind vorbei. Österreich hat das Bankgeheimnis quasi abgeschafft und damit als Steueroase ausgedient. Darüber hinaus wird sich Österreich am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Unversteuerte Kapitaleinkünfte können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden.

Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen den Betroffenen Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen. Noch besteht die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer möglichen Verurteilung zu entgehen. Das kann aber nur gelingen, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird langsam knapp. Daher sollten Steuersünder jetzt handeln.

Es hilft allerdings auch nichts, wenn die Selbstanzeige “übers Knie gebrochen” wird und nicht die hohen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. Denn strafbefreiend kann die Selbstanzeige nur wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig erfolgt, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Um die komplexen Steuervorgänge zu erfassen, ist fachliche Unterstützung notwendig. Für den Laien ist die Selbstanzeige sonst nicht zu meistern. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.

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Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die spezifischen Details eines jeden Einzelfalls genau erfassen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

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