Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Steuerschuld muss schnell bezahlt werden
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer Steuern hinterzogen hat und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen möchte, sollte ausreichend liquide Mittel haben. Die Steuerschuld muss innerhalb einer kurzen Frist bezahlt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer rechtzeitigen und vollständigen Selbstanzeige können Steuersünder reinen Tisch machen und straffrei aus der Sache herauskommen. Allerdings sollten sie auch darauf achten, über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen, um die Steuerschuld umgehend zu begleichen. Das Finanzamt setzt in der Regel nur kurze Fristen, um die hinterzogenen Steuern zu begleichen.
Schon alleine aus diesem Grund ist es wichtig, sich ein Bild zu verschaffen, wie hoch die Summe der hinterzogenen Steuern überhaupt ist. Dies kann nur gelingen, wenn tatsächlich die nötigen Unterlagen zusammengetragen werden und daraus sich die Höhe der hinterzogenen Steuern ermitteln lässt. Für den Laien ist das kaum zu machen. Daher sollte er sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Diese können die Unterlagen auswerten und die Steuerschuld berechnen. Natürlich können sie auch beim Verfassen der Selbstanzeige zur Seite stehen. Denn auch die sollte nicht ohne fachmännische Beratung oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen erstellt werden. Das Risiko, dass die Angaben dann unvollständig oder falsch sind, ist sehr groß. Jeder Fall liegt anders und die Tücken stecken oft im Detail. Die Selbstanzeige kann aber nur strafbefreiend wirken, wenn die Angaben vollständig und korrekt sind – und wenn die Steuerschuld umgehend beglichen wird. Natürlich muss sie auch gestellt werden, ehe die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wird.
Liegen die Hürden für eine Selbstanzeige, die strafbefreiend wirkt, jetzt schon hoch, so wird es ab 2015 noch schwieriger. Dann müssen nicht nur die Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre, sondern zehn Jahre offen gelegt werden. Schwierigkeiten können schon darin bestehen, für diesen langen Zeitraum die Unterlagen zu beschaffen. Zudem werden auch die Strafzuschläge deutlich erhöht. Zusammen mit den hinterzogenen Steuern kommen dann schnell hohe Summen zusammen.
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