S&K Fonds: Rückzahlung der Ausschüttungen gefordert

S&K Fonds: Rückzahlung der Ausschüttungen gefordert

Der Anlageskandal rund um die S&K-Gruppe bescherte vielen Anlegern hohe finanzielle Verluste. Nun werden sie offenbar auch noch vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon Ende vergangenen Jahres berichtete u.a. das “Manager Magazin” online, dass der Insolvenzverwalter der S&K-Fondsgesellschaften Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added die Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern wird. Insgesamt sollte es dem Bericht zu Folge um Ausschüttungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro gehen. Nun werden die Anleger offenbar auch gerichtlich aufgefordert, die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Es ist allerdings fraglich, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich überhaupt haltbar ist. Dennoch dürfen die Anleger die Aufforderung nicht einfach ignorieren, da dies Konsequenzen haben könnte. Im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte können beraten und prüfen, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters überhaupt berechtigt sind.

Ein Grund für die Rückforderung geleisteter Ausschüttungen ist häufig, dass die Auszahlungen nicht durch erwirtschaftete Gewinne der Fondsgesellschaften gedeckt sind. Ob die Auszahlungen zu Unrecht erfolgt sind, gilt es nun zu klären. Nach einem BGH-Urteil können Fondsgesellschaften die Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen nur dann verlangen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag auch eindeutig und unmissverständlich geregelt ist. Auch einem Insolvenzverwalter sind bei der Rückforderung der Auszahlungen Grenzen gesetzt. Insofern kann geprüft werden, ob der Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter widersprochen werden sollte.

Darüber hinaus können die geschädigten Anleger auch prüfen lassen, ob noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage für die Forderungen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Darüber hinaus müssen die Anlageberater und Vermittler auch die Plausibilität des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells überprüfen. Gerade beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 haben verschiedene Gerichte bereits erkannt, dass das zu Grunde liegende Konzept wirtschaftlich nicht plausibel und undurchsichtig gewesen sei, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.

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