Smart Solutions Holding GmbH – Anleger sollen auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten

Smart Solutions Holding GmbH - Anleger sollen auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten

Die Anleihegläubiger der Smart Solutions Holding GmbH sollen auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Am 4. Oktober findet deshalb in München eine Anleihegläubigerversammlung statt.

Die Smart Solutions Holding GmbH (ehemals Sympatex Holding GmbH) steckt nach eigenen Angaben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleihegläubiger sollen daher ihre Zustimmung zum Sanierungskonzept geben. Das Konzept sieht den Verkauf der Tochtergesellschaft Sympatex Technologies GmbH an einen Investor vor. Verkaufspreis 1 Euro! Voraussetzung für den Verkauf ist, dass die Anleihegläubiger auf 90 Prozent ihrer Hauptforderung und alle angefallenen Zinsen verzichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Investor insgesamt 1,3 Millionen Euro, und damit zehn Prozent der Hauptforderung, an die Anleihegläubiger zu zahlen. Das sei immerhin noch mehr als die Anleiheanleger in einem Insolvenzverfahren zu erwarten hätten, so das Unternehmen.

Die Mittelstandsanleihe wurde im Dezember 2013 noch von der Sympatex Holding GmbH emittiert (ISIN: DE000A1X3MS7 / WKN: A1X3MS). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Schuldverschreibung mit acht Prozent p.a. verzinst. Im Dezember wäre die nächste Zinszahlung fällig und ein Jahr später steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Nun sollen sich die Anleger mit einer Abfindung in Höhe von zehn Prozent begnügen. Dabei waren die Schuldverschreibungen “unbedingt und unwiderruflich” durch die Sympatex Technologies GmbH garantiert und zudem durch die Verpfändung der Rechte an der Marke “Sympatex” besichert. Doch die Tochtergesellschaft soll nun verkauft werden und die Anleger den Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen.

Für die Anleihegläubiger sind im Fall eines Verkaufs der Sympatex Technologies GmbH als auch im Fall einer Insolvenz hohe Verluste zu erwarten, befürchtet die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings können die Anleger auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

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Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Die Anlageberater und Vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem kann geprüft werden, ob die Angaben im Emissionsprospekt vollständig und fehlerfrei waren. Sollten den Anlegern Risiken verschwiegen worden sein, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein.

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