Spanien: Rückwirkende Neuregulierung der Einspeisevergütung
Wir hatten vor einigen Monaten über die infolge staatlicher Kürzungen in Schieflage geratenen und in italienische Solarparks investierenden geschlossenen Solarfonds berichtet. Wie das Managermagazin und das Fondstelegramm in deren Onlineausgaben bereits im vergangenen Monat berichteten sind nun auch in spanische Solaranlagen investierende geschlossene Solarfonds und mit ihnen tausende von Fondsanlegern von Subventionskürzungen betroffen. Infolge der seitens der spanischen Regierung im Sommer dieses Jahres per Ministerialbeschluss verordneten Neuregulierung der Vergütung für die Stromerzeugung drohen den Solarfondsanlegern jetzt hohe finanzielle Einbußen.
Laut den Berichten des Managermagazins und des Fondstelegramm hatte die spanische Regierung die bisherige Einspeisevergütung für spanische Solaranlagen 2013 per Gesetzesdekret aufgehoben. Durch die erst ein Jahr später ins Leben gerufene und rückwirkend geltende Neuregelung der Berechnungsgrundlagen wurde jetzt ein nunmehr einjähriger Schwebezustand aufgehoben.
MPC Solarpark: Gewinnerwartungen brechen ein
Laut Fondstelegramm und Manager Magazin ist als einer der ersten Solarfonds der 2008 seitens MPC mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.016.000 EUR aufgelegte MPC Solarpark von den Kürzungen betroffen. So wurden die Anleger des MPC Solarpark laut den Onlineberichten zwischenzeitlich durch die Fondsgeschäftsführung über die für das vergangene Geschäftsjahr deutlich unter den prospektierten Erwartungen liegenden Gewinnerwartungen in Kenntnis gesetzt. Demnach lag der Jahreserlös – trotz einer Produktionssteigerung von 3 % – mit 5 5 Millionen EUR deutlich unter den ursprünglich angesetzten 6 9 Millionen EUR.
MPC Solarpark: Erlöse liegen 2 5 Millionen EUR unter den prognostizierten Erwartungen
Wie das Fondstelegramm und Manager Magazin weiterhin berichten muss der MPC Solarpark nicht nur die deutlich gesunkenen Gewinneinnahmen verkraften. Laut den Onlineberichten muss der in insgesamt vier spanische Solaranlagen investierende MPC Solarpark auch die sich aus der neuen Berechnungsmethodik ergebenen Überzahlungen von Vergütungen aus dem Jahr 2013 mit den aktuellen Vergütungen für 2014 verrechnen. Laut MPC Angaben werde dies zu einem Minus bei den ursprünglich erwarteten Erlösen in Höhe von 2 5 Millionen EUR führen.
MPC Solarpark: Keine Ausschüttungen bis 2025
Gemäß einer beiden Onlineportalen vorliegenden MPC Prognoserechnung müssen sich die Anleger des MPC Solarpark darauf einstellen bis zum Laufzeitende im Jahr 2025 keine Ausschüttungen mehr zu erhalten. Ein maßgeblicher Grund hierfür – so die Einschätzung der Manager Magazin und Fondstelegramm Autoren – dürfte auch in der Neubewertungen der spanischen Anlagen zu sehen sein. Demnach hatte MPC für das Geschäftsjahr einen Abschreibungsbedarf in Höhe von EUR 10 2 Millionen ermittelt. Der Verlust für das Geschäftsjahr 2013 beläuft sich somit auf 9 6 Millionen EUR.
Bevor überhaupt wieder Ausschüttungen an die Anleger fließen können muss der MPC Solarpark zunächst noch das sich ursprünglich bei der Commerzbank in Höhe von EUR 43 Millionen aufgenommene Darlehen bedienen. Dies – so die übereinstimmende Einschätzung der Autoren – dürfte nicht vor dem Jahr 2025 erfolgt sein.
MPC Solarpark: Zweitmarktkurs bricht ein
Für die ihr Geld in die vier Solarparks in Spanien investierenden Anleger war die Zeichnung des MPC Solarpark alles andere als ein Erfolg. Neben den nunmehr zu verkraftenden Ausschüttungsstopps drohen den MPC Solarpark Anlegern auch noch weitere Verluste: So sank der aktuelle Zweitmarktkurs auf zwischenzeitlich gerade noch 30 % (Stand: 08.10.2014). Somit sind – Stand heute – bereits 70 % des seitens der MPC Solarpark Anleger eingebrachten Kapitals in Höhe von ursprünglich EUR 22 Millionen verloren.
Auch Solarfonds weiterer Emissionshäuser von Subventionskürzungen betroffen
Doch nicht nur die Anleger des MPC Solarpark müssen sich derzeit auf hohe Kapitaleinschnitte einstellen. Auch Anlegern anderer in spanische Solarparks investierende Solarfonds drohen hohe Verluste.
Laut Informationen des Fondstelegramm können die Anleger des 2008 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 50.242.000 aufgelegten White Owl Capital (WOC) Nachhaltigkeitsfonds 01 voraussichtlich nicht vor 2024 mit Ausschüttungen rechnen. Der Zweitmarktkurs des WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 betrug laut Angaben des Portals www.zweitmarkt.de zuletzt gerade noch 31 5 % (Stand: 12.05.2014).
Nicht besser sieht die Situation in den seitens des Emissionshauses Voigt & Kollegen aufgelegten und ebenfalls in spanische Solarparks investierende Solarfonds Soles 20 Soles 21 und Soles 22 aus. Laut Fondstelegramm Angaben wurden auch hier die Soles Anleger seitens Voigt & Kollegen über auf unbestimmte Zeit fortdauernde Ausschüttungsstopps in Kenntnis gesetzt.
Emissionshäuser erwägen Klagen vor internationalem Schiedsgericht
Wie das Managermagazin und das Fondstelegramm unisono berichten planen die betroffenen Emissionshäuser den spanischen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen. Vor dem Hintergrund der hiermit verbundenen langen Verfahrensdauer und hohen Prozesskosten dürfte sich – so die Einschätzung beider Onlineportale – an der derzeitigen wirtschaftlichen Schieflage der Solarfonds und den hiermit verbundenen finanziellen Einbußen für mehrere tausend Solarfonds Anleger auf absehbare Zeit jedoch nichts ändern.
Solarfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Solarfonds -Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Solarfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Solarfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Solarfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Solarfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Solarfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Solarfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Solarfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Solarfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.
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