Steuerhinterziehung: Kompetente Hilfe bei Selbstanzeige notwendig

Steuerhinterziehung: Kompetente Hilfe bei Selbstanzeige notwendig

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Der Gesetzgeber hat Steuersündern bewusst den Weg offengehalten, über eine strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Kompetente Hilfe ist auf diesem Weg unerlässlich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuer-CDs, Panama Papers oder der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 – für Steuersünder wird es immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus zu verbergen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen.

Einen Ausweg hat der Gesetzgeber Steuersündern allerdings bewusst offengehalten: die strafbefreiende Selbstanzeige . Mit ihrer Hilfe kann eine Strafverfolgung und drohende Verurteilung umgangen werden. Dieser Weg ist allerdings nicht leicht zu beschreiten. Denn nur wenn die Selbstanzeige auch alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt, steht am Ende auch die Straffreiheit. Zu den wichtigsten Punkten zählen dabei, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt wird, und dass sie vollständig und fehlerfrei ist.

Diese Anforderungen sind für den Laien ohne kompetente Hilfe kaum zu bewältigen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht ein hohes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge können so kaum erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz schlägt die Selbstanzeige dann fehl und es droht nach wie vor eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie verfügen über die notwendige Erfahrung, die Umstände eines jeden Einzelfalls genau zu prüfen und die relevanten Daten detailliert zu erfassen. Dadurch steht am Ende eine Selbstanzeige, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

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Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen für den Steuersünder. Bei höheren Beträgen wird vom Fiskus ein gestaffelter Strafzuschlag erhoben. Dieser Zuschlag muss zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden, damit die Sache vom Tisch ist.

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