Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei vollständiger Selbstanzeige
Wer eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellt, sollte auch wirklich reinen Tisch machen. Ansonsten droht trotz Selbstanzeige eine Verurteilung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sichere Verstecke für unversteuerte Einkünfte werden immer weniger. Wer noch Schwarzgeld auf Konten im Ausland deponiert hat, um es vor dem Fiskus zu verbergen, muss mehr denn je mit der Entdeckung rechnen. Die vermeintlichen Steueroasen spielen nicht mehr mit und verabschieden sich vom Bankgeheimnis. Im kommenden Jahr beginnt außerdem der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Dann wird die Luft für Steuersünder noch dünner und die Gefahr der Entdeckung steigt weiter an.
Wer in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine Strafverfolgung vermeiden möchte, kann immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Diese muss allerdings rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Dabei ist jedes Detail wichtig. Wer trotz Selbstanzeige dem Finanzamt gegenüber nicht mit offenen Karten spielt und weiter versucht, einige Vorgänge geheim zu halten, riskiert weiterhin eine Strafe. Dem Fiskus gegenüber muss absolut reiner Tisch gemacht werden.
Die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, läuft Gefahr, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich auf diese Weise kaum erfassen, so dass Fehler schon fast vorprogrammiert sind und die Selbstanzeige am Ende misslingt. Dann drohen immer noch Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Fall nach seinen spezifischen Gegebenheiten betrachten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag.
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