Erbstreitigkeiten sind oftmals Auslöser und führen häufig zum Zerwürfnis, Familiendramen und jahrelangem Streit – muss das sein? Der Verstorbene würde sich so manches Mal im Grabe drehen.
Heiko Brunzel erfahrener Bauunternehmer aus Velten veranstaltet regelmäßige Seminarveranstaltungen für die Kunden und Interessierte in den Räumlichkeiten der Brunzel Bau GmbH. Unter aktiver Mithilfe eines erfahrenen Testamentsvollstreckers wurde in das sensible Thema “Erbe und Erbstreitigkeiten” eingeführt. Ein Todesfall in der Familie lässt als einschneidendes emotionales Ereignis zunächst viele wichtige Fragen in den Hintergrund treten. Der Verlust des geliebten Menschen birgt über persönlichen Verlust hinaus jedoch Risiken, die sich im gesamten Familienverband auswirken können. In der Regel ist es so, dass Tod und damit einhergehender Erbfall als fernliegendes Ereignis nicht die gebührende Aufmerksamkeit erhalten, obwohl eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den durch den Tod eintretenden vermögensrechtlichen Folgen viel Streit und unerwünschte Vermögensverschiebungen verhindern kann.
Die Hürde ist oftmals das vertrauensvolle Gespräch
Studien von Finanzinstituten kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Umfang der in den nächsten Jahren zu erwartenden Nachlässe erheblich erhöhen wird. Zudem werden in immer mehr Nachlässen Immobilienvermögen vererbt. Testamente über mehr als 100.000 Euro werden in der Anzahl stark steigen, die Zahl der Nachlässe mit geringem Wert geht deutlich zurück. Fehlende oder mangelhafte Regelungen, wie das zu vererbende Vermögen verteilt werden soll, sorgen für Streit und Auseinandersetzungen unter den Angehörigen, die nicht selten langjährig vor Gericht ausgetragen werden. Dabei sind durch rechtzeitige, sinnvollerweise auch gemeinsam mit den zukünftigen Erben besprochene Gestaltung viele Streitigkeiten vermeidbar.
Liegt kein Testament vor, folgt der Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Das Vermögen geht in der Regel auf die Kinder und Enkelkinder über. Nicht immer ist aber diese Folge erwünscht oder sinnvoll. Durch das Verfassen eines Testamentes kann der Erblasser steuern, wer in welchem Umfang vom hinterlassenen Vermögen profitieren soll. Eine weitere Möglichkeit, die auch deutlich flexiblere Regelungen ermöglicht, sind Erbverträge, die unter Beteiligung von allen später zu Begünstigenden geschlossen werden.
Schenkungen sind ebenfalls ein Mittel, um Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Steuerliche Freibeträge, abgestuft nach dem Verwandtheitsgrad, machen diese Art der Vermögensübertragung besonders attraktiv.
Beachtung des Pflichtteilsrechts
Zu beachten bei allen Verfügungen von Todes wegen, ob Testament oder Erbvertrag, ist das Pflichtteilsrecht, das zu Gunsten der nächsten Verwandten gilt. Hierbei treten besonders bei zu vererbenden Immobilien regelmäßig Probleme auf, weil der hohe Wert des Grundvermögens Schwierigkeiten bereitet, Miterben auszuzahlen, wenn die Immobilie nur einem Erben letztendlich zugeordnet werden soll. Gerade hier bietet eine einvernehmliche Regelung zu Lebzeiten deutliche Vorteile.
Wenn bestimmten Personen einzelne Vermögensgegenstände hinterlassen werden sollen, ohne diese als Erben mit allen Rechten und Pflichten einsetzen zu wollen, sind Vermächtnisse das Mittel der Wahl. Die bedachten Personen haften nicht für Verbindlichkeiten des Nachlasses, haben aber Anspruch auf einzelne Gegenstände.
Da die Festlegung, wer Erbe wird und die Aufteilung des Nachlasses allein unter Umständen nicht garantieren, dass den Vorstellungen des Erblassers entsprechend das Erbe verwaltet wird, kann der Erblasser auch hierfür Regelungen bestimmen. So kann die Sorge um Personen oder Haustiere, ein Veräußerungsverbot für den Familienstammsitz oder Kunstgegenstände oder andere Intentionen verschiedenen Erben auferlegt werden. Damit die Auflagen auch kontrolliert werden können, besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dieser überwacht die Einhaltung der Regeln.
Verantwortung ist der Schlüssel für ein gutes Miteinander zu Lebzeiten und für das Andenken
Für Menschen, die mitten im Leben stehen, ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod manchmal eine seelische Belastung. Denn es soll ja festgelegt werden, was nach dem Ableben, über den Tod hinaus, geschehen soll. Gleichermaßen sind die Verschiedenheiten der Familienmitglieder zu berücksichtigen. Es gilt jedoch, Verantwortung zu übernehmen und klare Regeln zu bestimmen, um eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten. Spezialisierte Rechtsanwälte und Notare bieten hierzu Beratung und Begleitung an. Professionelle Unterstützung gibt Gewähr, dass der letzte Wille nicht im Chaos endet.
V.i.S.d.P.:
Heiko Brunzel
Bauunternehmer
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Der Bauunternehmer Heiko Brunzel ist seit 20 Jahren erfolgreich in der Branche tätig. Heiko Brunzel hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Heiko Brunzel mit seiner Tätigkeit und Erfahrung höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand.
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