Magdeburg, 07.02.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit der Frage, was sich in diesem Jahr für Immobilienkäufer ändert. „Dazu gehören unter anderem die Chance, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, Steuerersparnisse sowie geteilte Maklerkosten. Zwei Gesetzte diesbezüglich sind zwar noch nicht verabschiedet. Die historisch niedrigen Zinsen bieten beste Voraussetzungen für einen Hausbau“, erklärt Filor.
Für alle stelle sich laut Filor natürlich gleichermaßen die große Frage, wie sich ein Hausbau oder ein Immobilienkauf finanzieren lässt. „Dabei wird unterschieden zwischen einer Immobilie, die man als eigenes Zuhause nutzt und an die nächsten Generationen vererbt oder eine Kapitalanlage, in die man investieren möchte. Hier gibt es im Jahr 2020 Erleichterungen hinsichtlich Förderung und auch bei den Darlehenskonditionen“, fügt Thomas Filor mit hinzu.
Seit Beginn 2018 fördert der Staat Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und gleichzeitig eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dieses sogenannte Baukindergeld ermöglicht einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr pro Kind über zehn Jahre. Die einzige Bedingung ist, dass das Kind unter 18 Jahre alt sein muss. „Die Förderung läuft allerdings Ende 2020 aus, also müssen sich Bauherren beeilen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag zu unterschreiben und auch die zugehörige Baugenehmigung zu erhalten. Ein Antrag auf Baukindergeld muss bis spätestens sechs Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt werden, spätester Zeitpunkt ist aber der Stichtag 31.12.2023“, so Filor.
Unterdessen gibt es sogar Sonderregelungen und Extrazahlungen in einigen Bundesländern wie Bayern und Schleswig-Holstein. „Gute Nachrichten gibt es auch für diejenigen, die sich für eine Bestandsimmobilie entscheiden: Aufgrund des „Klimaschutzprogramms 2030“ will die Bundesregierung Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung mit einem Steuerbonus belohnen, welcher 20 Prozent der Kosten fördern soll. Dieser Bonus soll über drei Jahre ausgezahlt werden“, erklärt Thomas Filor. Eine letzte Sache, die sich für Immobilienkäufer ändern könnte ist, dass man sich die Maklergebühren teilt – hier ein Entwurf der Bundesregierung vor.