Thomas Filor

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Für Vermieter ist es eine schlimme Situation, wenn der oder die Mieterin nicht mehr zahlen kann. Nicht immer greifen die Mietausfallversicherungen. Filor klärt auf.

Magdeburg, 11.12.2020. „Für einen Vermieter oder eine Vermieterin ist ein Mietausfall eine wahre Horrorvorstellung, vor allem, wenn man darauf angewiesen ist. Es gibt Mieter, die nicht zahlen können oder wollen. Wenn man Pech hat, verlassen die Mieter die Wohnungen unangekündigt und hinterlassen ein großes Chaos. Es gibt auch sogenannte Mietnomaden, die in eine Wohnung einziehen, den Mietvertrag unterschreiben, aber nicht zahlen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Tritt ein solcher Fall ein, kann dies einen Vermieter oder eine Vermieterin sehr schwer treffen und in eine finanzielle Bredouille bringen. „Besonders schwierig wird es, wenn die Immobilie kreditfinanziert ist und die Miete benötigt wird, um laufende Kosten zu begleichen und die Kreditraten zu zahlen. In diesem unglücklichen Fall können ausbleibende Mietzahlungen die Existenz des Vermieters oder der Vermieterin gefährden“, erklärt Filor weiter.

Die gute Nachricht: Vermieterinnen und Vermieter können sich mit einer Mietausfallversicherung schützen. „Die Mietausfallversicherung greift, wenn Mieterinnen und Mieter nicht zahlen. Teilweise kann die Versicherung auch greifen, wenn das Mietobjekt zerstört wurde, es zu einer Zwangsräumung kommt, Möbel entsorgt werden müssen oder eine Grundreinigung vollzogen wird“, fügt Thomas Filor hinzu. Nichtsdestotrotz sollten Vermieterinnen und Vermieter nicht die nächstbeste Police abschließend, sondern vergleichen, welche Versicherung für ihr Anliegen am passendsten ist. „Eine Mietausfallversicherung kann unter Umständen recht teuer sein, da teilweise die Wohngebäudeversicherung greift. Grund dafür ist, dass teilweise Schäden abgedeckt werden müssen, die mehrere tausend Euro betragen. Eine Basisabsicherung erhält man ab circa 50 Euro im Monat. Für und 400 Euro kann man sich meist für alle Szenarien absichern. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Regulierung von Schäden dauern kann. Des Weiteren muss die Zahlungsfähigkeit des Mieters bei Vertragsunterzeichnung gegeben sein, beispielsweise durch eine Bonitätsauskunft“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.