Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Hamburg – vom 22. Dezember 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlende Serumspiegelbestimmung bei Gentamicintherapie nach fortgeschrittener Lumbalstenose, LG Hamburg, Az. 303 O 400/10

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Lumbalkanalstenose und wurde im Jahre 2000 antibiotisch mit Gentamicin therapiert. Im zeitlichen Zusammenhang stellten sich erhebliche Gleichgewichtsstörungen ein, die nach gutachterlicher Wertung auf die Therapie zurückzuführen sind. Diese hätte unverzüglich abgesetzt werden müssen. Seither leidet die Klägerin u.a. unter Schwindel, Wirbelsäulenverbiegung, statischen Beschwerden und Sehbehinderungen mit einem GdB bis zu 80.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der involvierte Sachverständige konstatiert eine "fraglos schlechterdings nicht nachvollziehbare Abweichung vom damaligen Standard". Nachdem das Landgericht einen Vergleichsvorschlag von rund 230.000,- Euro machte, dem die Klägerin jedoch nicht nähertrat, verurteilte das Landgericht die Beklagte sodann zur Zahlung eines immateriellen Betrages von 60.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe. Der Streitwert liegt bei über 500.000,- Euro.

Weitere Meldungen:  Vertragsrecht: Vertragsfreiheit und ihre Konsequenzen

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
der vorliegende streitgegenständliche Vorfall datiert aus dem Jahre 2000, mithin vor über vierzehn Jahren. Leider war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit gewesen, den für die Geschädigte erheblichen gesundheitlichen Schaden schon im Vorfeld adäquat zu regulieren, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest. Daher war eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich.

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