Turbulenzen bei der Adler Group – Möglichkeiten der Anleger und Aktionäre
Turbulenzen bei der Adler Group: Die Wirtschaftsprüfer haben dem Immobilienkonzern kein Testat für die Jahresbilanz 2021 erteilt. Der Aktienkurs brach zwischenzeitlich auf ein Rekordtief ein.
Aktionäre und Anleger der Adler Group erleben aktuell unruhige Zeiten. Nachdem sich der Immobilienkonzern lange mit der Veröffentlichung der Bilanz 2021 Zeit ließ, legte er die Zahlen am 30. April 2022 noch auf den letzten Drücker vor. Dabei dürfte die Anleger und Aktionäre nicht nur ein Verlust von rund 1,2 Milliarden Euro beunruhigen, sondern auch die Tatsache, dass die Wirtschaftsprüfer das Testat für die Bilanz verweigert haben. Nachdem die Aktie daraufhin abstürzte und ein Rekordtief erreicht hat, ist der Kurs inzwischen wieder gestiegen.
Die Beunruhigung der Anleger und Aktionäre dürfte allerdings bleiben. Die Verweigerung des Testats wiegt schwer.
Schon im Herbst 2021 hatte eine britische Investmentfirma schwere Vorwürfe gegen die Adler Group erhoben. Im Zentrum stand dabei, dass die Bilanz künstlich durch überbewertete Immobilien aufgebläht worden sein soll. Die Adler Group wies die Vorwürfe vehement zurück und beauftragte Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung.
Die Ergebnisse wurden Ende April präsentiert und dürften die Anleger nicht vollends beruhigen. Zwar gibt es offenbar keine Hinweise auf systematischen Betrug, das Testat haben die Wirtschaftsprüfer dennoch nicht erteilt. Dies begründeten sie nach Medienberichten damit, dass ihnen der Zugang zu bestimmten Informationen im Zusammenhang mit wesentlichen Transaktionen verweigert worden sei. Ein Testat für die Geschäftszahlen 2021 habe daher nicht erteilt werden können. Mehrere Mitglieder der Verwaltungsrats haben daraufhin ihren Rücktritt erklärt.
Aktionäre der Adler Group sehen sich mit erheblichen Kursverlusten konfrontiert. Ihnen können aber auch Schadenersatzansprüche entstanden sein, so die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Grund dafür kann eine Verletzung der Publizitätspflichten sein. Als Aktiengesellschaft ist die Adler Group verpflichtet, alle wesentlichen Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen können, umgehend zu veröffentlichen. Bei einem Verstoß gegen die ad-hoc-Pflichten können den Aktionären Schadenersatzansprüche entstanden sein. Auch die Anleger der Anleihen können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Anleger und Aktionäre der Adler Group können sich an im Kapitalmarktrecht und Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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