Der internationale Joint-venture-Vertrag §28 | Teil 1 Begriffsbestimmung

U.S. CET Corporation informiert über Vertragsarten im Aussenhandel

unbenannt

Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft hat sich seit den 80er Jahren auch mit Fragen des internationalen Gemeinschaftsunternehmens auseinanderzusetzen. Dabei hat sich insbesondere der Bereich des Joint-venture-Vertragsrechts in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt, sodass er an dieser Stelle einmal erläutert werden soll.

Verfolgt man die Statistiken der Deutschen Bundesbank, so wird erkennbar, dass die Kapitalinvestitionen der deutschen
Industrie im Ausland ständig wachsen. Die deutsche Industrie reagiert mit ihren Auslandsinvestitionen auf unterschiedliche Entwicklungen:

– Zum einen ist erkennbar geworden, dass es vorteilhaft ist, auf Auslandsmärkten durch eigene Firmen vertreten zu sein.
– Zum anderen kann das Ausland selbst Standortvorteile bieten, welche sich z.B. durch lokale Produktion, Endmontage oder Serviceleistungen besonders manifestieren.

Schließlich gilt es auch, die ein einigen Branchen begrenzten Wachstumsmöglichkeiten des heimischen Marktes zu umgehen und der Neuerungen der internationalen Unternehmensstrukturen Rechnung zu tragen.

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Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

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Kontakt:
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
+1(800)881-5739 Ext.6
pressestelle@uscet.com
http://uscet.com/presse.php

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