Welche Versicherung zahlt?
Düsseldorf, 05.07.2021 – “Das zahlt ja die Versicherung” werden sich viele denken, wenn sie die Wasserschäden betrachten, die als Folge des neuerlichen Unwetters in Düsseldorf an Haus und Wohnung entstanden sind. “Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglaube”, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). “Denn nur rund 45 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt.”
Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen also nur diejenigen auf Schadenszahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherungen einen sogenannten Elementarschadenschutz gekoppelt haben.
Für Folgen von Naturgewalten, wie z. B. Sturm und Hagel, versicherte man “schon immer” die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstau in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschaden-versicherungen zuständig. Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch Schäden u. a. durch Erdrutsche, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben.
Versicherungen für Gewässerschäden
Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung lösen bzw. “aufschwimmen”. Es besteht dann die Gefahr, dass sich das Heizöl mit dem Brackwasser mischen und die Umwelt kontaminieren kann. “Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus”, betont Klaus-Dieter Spauszus. “Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Öl-Schäden am Haus abdeckt.”
Autoschäden
Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern. Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück fahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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