Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Versicherungsreform und IWF-Pläne: Verluste vorprogrammiert

Wirtschaftskanzlei

2. Juli 2014. Mitten in der Fußball-Weltmeisterschaft plant der Internationale Währungsfonds (IWF), dass die sogenannten Schuldenschnitte bei überschuldeten Mitgliedsstaaten schneller und radikaler umgesetzt werden sollen. Dazu kommt eine drastische Gesetzesreform für Lebensversicherungen, so Rechtsanwalt Florian Nolte von der Wirtschaftskanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena ( www.pwb-law.com ). Auch diese werde den so genannten Altkunden, erheblich zu schaffen machen.

Eine für Privatinvestoren konkrete Folge der IWF-Pläne ist, dass die Inhaber von Staatsanleihen künftig schneller herangezogen werden. Sie sollen, so schreibt DIE WELT, gezwungen werden, auf Ansprüche zu verzichten. Hauptsächlich sind davon die Besitzer von Lebensversicherungen betroffen. Denn die Versicherer investieren einen Großteil der Prämien in solche Produkte. Sobald ein Staat den Zugang zum Kapitalmarkt verliert, also seine Schulden nicht mehr regelmäßig bedienen kann, soll dieser neue IWF-Plan gelten. Einfach ausgedrückt: Bekommt ein Land nur noch dann Geld von Investoren, wenn es horrende Zinsen verspricht, so soll der Plan greifen und die Altgläubiger enteignet werden. Zwar muss diese neue Regelung noch beschlossen werden, doch in ein paar Monaten dürfte das erledigt sein. Und wenn Ökonomen sagen, dass Privatinvestoren bei staatlichen Schieflagen künftig stärker bei der Lösung einbezogen werden, so heißt das nichts anderes als Forderungsverzicht, Laufzeitverlängerung oder ähnliches Unheil.

Lebensversicherungsreform im WM-Sprint

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seine Lebensversicherungsreform durchboxen. Noch während der Fußball-WM soll die Gesetzesänderung – zum Leidwesen der “Altkunden” – beschlossen werden. Für eine Kündigung des Vertrages ist es de facto also oft schon zu spät. Rechtsanwalt Nolte: “Es gibt durchaus Alternativen zur Kündigung von Versicherungsverträgen. Zumeist erreicht der Rückkaufswert bei einer Kündigung nicht einmal die eingezahlten Beiträge. Und dies auch dann, wenn man 10 oder 12 Jahre eingezahlt hat. Rückabwicklungen sind in vielen Fällen möglich. Die Grundlage sind die Versicherungsbedingungen, also das Kleingedruckte. In bestimmten Konstellationen erlauben die Gerichte eine vollständige Rückzahlung der eingezahlten Prämien, die zudem noch attraktiv verzinst werden müssen.”

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Das Ergebnis ist damit höher als bei einer bloßen Kündigung. Allerdings erfordere dieser Weg nicht nur eine umfassende Beratung, sondern vor allem Erfahrung, so Florian Nolte: “Wir haben bereits mehrere hundert Kapitallebens- und Rentenversicherungen abgewickelt. Auch eine Überprüfung des ausgezahlten Rückkaufswertes lohnt sich. Denn eine Versicherung zahlt nicht gern einen Nachschlag, selbst wenn es ein einschlägiges Grundsatzurteil gibt.”

Betroffene Personen sollten dringend über das Schicksal ihres Versicherungsvertrages nachdenken. Die zu erwartenden Zinserträge sind sehr gering und das Risiko in der Zukunft Verluste zu generieren nicht mehr kalkulierbar. Auch der Kauf von Staatsanleihen mit hohen Zinsversprechungen muss kritisch betrachtet werden. Diese sind ein Zeichen dafür, dass der betroffene Staat auf anderen Wegen an kein Kapital kommt. Also: Finger Weg! Vielleicht sollte sich der IWF in Bezug auf die Euro-Schulden-Staaten generell ein Beispiel an der Fußball-WM in Brasilien nehmen: Portugal raus, Griechenland raus, Spanien raus, Italien raus …
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