Flexible und flächendeckende Lieferwege

Versorgungssicherheit für Heizölkunden

Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 5908)

sup.- Im Gegensatz zu anderen Energieträgern kann Erdöl auf vielfältige Weise transportiert werden – per Pipeline oder mit dem Schiff, in Eisenbahnwaggons und Straßentankwagen. Dank dieser Flexibilität hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte eine engmaschige und flächendeckende Versorgungsstruktur für deutsche Verbraucher entwickelt, die eine schnelle Belieferung jedes Standorts erlaubt. Engpässe z. B. durch Pipeline-Sperrungen in außerdeutschen Krisengebieten können so vermieden werden, zumal die so genannte gesetzliche Bevorratung in praktisch allen Ländern Westeuropas die Lagerung von Pflichtreserven vorschreibt. Das eigentliche Endprodukt, also das Heizöl zur Wärmeerzeugung, wird ohnehin erst in Deutschland hergestellt: in ca. einem Dutzend Rohöl verarbeitender Raffinerien, die rund um die Bundesrepublik einen sicheren Versorgungsring mit hohen Kapazitäten bilden. Von dort aus werden überall im Land große Zwischenlager beliefert.

In diesen Lagern beginnt die letzte Etappe der Versorgungsrouten: der Transport per Lieferfahrzeug zu den Endverbrauchern. Dabei kommen Tankwagen zum Einsatz, deren technische Ausstattung nicht nur die Befüllung des Kundentanks, sondern gleichzeitig auch die Erfassung der Liefermenge, eine korrekte Abrechnung und die Erstellung von Lieferbelegen zu meistern hat. Damit die Heizölkunden dieser Technik vertrauen können und nicht etwa für Messfehler bezahlen müssen, ist das RAL-Gütezeichen Energiehandel eingeführt worden. Dieses Qualitätsprädikat wird ausschließlich an Brennstofflieferanten vergeben, deren Fahrzeuge inklusive der Mess- und Abgabetechnik, die Produktgüte der Waren sowie die gesamten Liefer-Abläufe einer kontinuierlichen Überwachung unterliegen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Zuständig für die Kontrollen sind neutrale Gutachter, deren Prüf-Protokolle Basis für die Gütezeichenvergabe sind. Gerade für den Vorgang der Tankbefüllung, der exakt geeichte und uneingeschränkt funktionsfähige Messtechnik voraussetzt, leisten die unangemeldeten Händler-Kontrollen einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Über die Qualitätssicherung des letzten Transportabschnitts können die Kunden also schon bei der Anbieterauswahl mitentscheiden.

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