Preistransparenz schützt vor Fehlkäufen
sup.- Wissen ist eine wichtige Währung – auch beim Einkaufen! Das kann jeder bestätigen, der sich vor der Shopping-Tour genügend Zeit für einen Händler- und Kosten-Check nimmt. Mit den wichtigsten Vorab-Informationen über abweichende Preise, Aktionen oder Service-Leistungen lässt sich vom Supermarkt-Einkauf bis zum Boutiquen-Bummel viel Geld einsparen. Das gilt erst recht für den Bereich, der die privaten Haushaltskassen fast immer am meisten belastet: den Bezug der Wärmeenergie. Hier können Fehlkäufe aus Unkenntnis der Tarife und Preisstrukturen äußerst kostspielige Folgen haben – ganz unabhängig davon, ob der Brennstoff zum Heizen per Leitung oder mit dem Tankwagen geliefert wird. Außerdem haben Studien festgestellt: Wer nicht detailliert über seine Heizkosten Bescheid weiß, der neigt eher zur Energieverschwendung.
Der Wissensvorsprung für den Spar-Effekt setzt natürlich voraus, dass die individuellen Energiekosten transparent und nachvollziehbar sind. Gerade Heizöl-Verbraucher, deren Tank vom Energiehändler befüllt wird, vermissen oftmals diese Transparenz. Denn ob der Tankwagen die vereinbarte Produktgüte enthält und ob der Lieferschein mit der Liefermenge übereinstimmt, bleibt letztlich eine Frage des Vertrauens. Auch die Zähler am Lieferfahrzeug, auf deren Werten die Abrechnung basiert, unterliegen ja nicht der Kontrolle des Kunden. Trotzdem gibt es einen zuverlässigen Qualitätsfilter: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel bestätigt die fortlaufend überwachte Zuverlässigkeit eines Anbieters und die Einhaltung aller vorgeschriebenen Lieferstandards. Unter www.guetezeichen-energiehandel.de sind bundesweit alle Händler aufgelistet, denen diese Auszeichnung bereits verliehen wurde.
Das anerkannte Prädikat schützt den Käufer vor überflüssigen Ausgaben, indem es volle Kostentransparenz bereits vor der Bestellung ermöglicht. Zu den strengen Prüfkriterien für das Gütezeichen gehört es nämlich, dass die Preisangaben des Händlers stets aktuell sein müssen und nur echte Endpreise genannt werden dürfen. Verdeckte Zuschläge, die erst auf der Rechnung auftauchen, sind damit ausgeschlossen. Und die Überwachung der Waren-Qualitätsnormen sowie der Messgeräte zur Erfassung der Liefermenge ist durch unangemeldete Kontrollbesuche neutraler Prüfexperten ebenfalls gewährleistet.
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Redaktion Andreas Uebbing
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