Vorratsgesellschaft die schnelle und sichere Unternehmensgründung

(NL/2942783513) Bis eine neu gegründete Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist, vergeht meist mehr Zeit, als die Beteiligten erwartet haben. Zwar wurde die Eintragungsdauer in Deutschland im Laufe der letzten Jahre deutlich verkürzt, dennoch kann es häufig zu unerwarteten Verzögerungen durch Zwischenverfügungen der Registergerichte.

Und selbst wenn alles glatt läuft, gibt der reguläre Ablauf eine gewisse Dauer vor. So ist die Versicherung, dass alle übernommenen Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und sich endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers befinden, ein Teil der Handelsregisteranmeldung. Folglich kann die Handelsregisteranmeldung erst dann eingereicht werden, wenn im Anschluss an den Gründungstermin für die Vor-GmbH ein Bankkonto eröffnet wurde und dort das Stammkapital auch tatsächlich gutgeschrieben wurde. Das setzt voraus, dass alle Gesellschafter ihren jeweils übernommenen Einzahlungsverpflichtungen zügig nachkommen.

Außerdem fordert die Gerichtskasse zunächst die Kosten für die Ersteintragung an. Erst nachdem die Gerichtskosten von den Gründern bezahlt worden sind und bei der Gerichtskasse eingegangen sind, bestätigt diese den Zahlungseingang gegenüber dem Registergericht. Erst dann nimmt das Registergericht die Eintragung der Gesellschaft vor.

So vergehen von der Gründung häufig doch mehrere Wochen, bis die Gesellschaft eingetragen ist und sich die Vor-GmbH ohne den Namenszusatz „i.G.“ als GmbH bezeichnen darf.

Abhilfe schaffen hier Vorratsgesellschaften. Sie sind bereits im Handelsregister eingetragen und nach dem Erwerb sofort startklar. Die Käufer erlangen sofortige Handlungsfähigkeit, sparen wertvolle Zeit und vermeiden Haftungsrisiken.

Auch für ausländische Unternehmer bietet sich der Erwerb von Vorratsgesellschaften an. Bei entsprechender Vorbereitung ist der Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit einer einzigen Reise nach Deutschland möglich.

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Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH gehört zu den führenden Anbietern von Vorratsgesellschaften. Zum
Portfolio gehören folgende Rechtsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
Aktiengesellschaft (AG), Unternehmergesellschaft (UG) und GmbH & Co. KG. Alle Vorratsgesellschaften
sind ordnungsgemäß gegründet, im Handelsregister eingetragen und haben keine Geschäftstätigkeit
ausgeübt. Sie sind garantiert frei von Lasten und Verbindlichkeiten. Das Gesellschaftskapital ist bei
Veräußerung voll eingezahlt, ohne das Risiko einer verdeckten Sacheinlage.
VRB hat eine klare Preisstruktur ohne versteckte Kosten. Den Vorratsgesellschaften werden keine
Gründungskosten angelastet.

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