Kontrollmöglichkeiten durch Kunden und Gutachter
sup.- Heizölkunden sollten dem Risiko falscher Liefermengen bei der Tankbefüllung mit geeigneten Vorsichtsmaßnahmen begegnen. So empfehlen Verbraucherschützer, vor dem Start des Befüllvorgangs auf die Null-Stellung am Abgabezähler des Tankwagens zu achten. Der Endstand sollte notiert und anschließend mit dem Lieferschein verglichen werden. Ein noch effektiverer Schutz besteht in der qualitativen Absicherung der Heizöl-Lieferungen durch das RAL-Gütezeichen Energiehandel. Dieses Prädikat gewährleistet die Zuverlässigkeit eines Anbieters bereits im Vorfeld der Lieferung. Es wird nämlich nur an Händler vergeben, deren Fahrzeuge inklusive der Abgabe- und Messeinrichtungen regelmäßig einem gründlichen Check durch neutrale Gutachter unterzogen werden. Funktionsstörungen oder unzulässige technische Änderungen kommen bei diesen unangemeldeten Kontrollen sofort ans Licht. Einen Überblick über die Prüfbestimmungen sowie ein Verzeichnis der bereits ausgezeichneten Energiehändler gibt es im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de.
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