Kartellamt schränkt die Kunden-Optionen ein

Wärme-Energie ohne Wettbewerb?

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sup.- Wenn Hausbesitzer Wärme-Energie bestellen, haben sie ein einfaches Anliegen: Sie möchten ihr Heim komfortabel und bedarfsgerecht beheizen. Was sie nicht möchten, sind Behördengänge, komplizierter Papierkrieg oder die Verantwortung für technische Abnahmen und Wartungsaufträge – und erst recht keine kalten Füße aufgrund von Lieferausfällen. Mit all dem haben Energiekunden in Großstädten in der Regel auch nichts zu tun. Hier kommt der Brennstoff zum Heizen fast immer über das Gasversorgungsnetz direkt bis zu jedem Verbraucher. Anders sieht es in ländlichen Regionen aus, die von diesen Leitungen nicht erreicht werden. Hier führt der Weg zum Wärmekomfort meistens über einen Tank, um dessen Befüllung sich der Hausbesitzer selbst kümmern muss. Und wenn es sich bei diesem Tank um sein Eigentum handelt, dann ist es mit der gelegentlichen Bestellung von Energie-Nachschub allein nicht getan: Vom Installationsauftrag über vorgeschriebene Abnahme- und Prüftermine bis hin zur Entsorgung gibt es eine Fülle von Pflichten, die diese Form der Wärmeversorgung mit sich bringt.

Viele Eigentümer, die abseits der Leitungsnetze mit Flüssiggas heizen, delegieren deshalb diese Aufgaben an ihren Energieversorger. Sie mieten den Tank und schließen einen Liefervertrag ab, der sie von den genannten Betreiberpflichten entlastet. Um die sorgen sich geschulte Profis des Flüssiggasversorgers, die zudem auch kompetente Beratung, eine Liefergarantie selbst bei anhaltenden Minusgraden sowie einen Notdienst für Störfälle gewährleisten. Dass dieses Paket aus Energie plus Rundum-Service nicht zum gleichen Preis erhältlich ist wie der pure Brennstoff ohne jegliche Zusatzleistung, ist für die Vertragskunden natürlich nachvollziehbar. Leider nicht für das Bundeskartellamt, das derzeit versucht, genau diese Versorgungslösung zu Fall zu bringen: Die Behörde verlangt von den Flüssiggasunternehmen, sich bei der Preisgestaltung an freien Anbietern zu orientieren, die ohne weitere vertragliche Verpflichtung fremde Tanks befüllen. Das sei jedoch wirtschaftlich gar nicht umzusetzen, so Wolfgang Fritsch-Albert, Vorstandsvorsitzender der Westfalen AG, denn es handele sich um zwei völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle: “Wir haben umfangreiche Tankläger gebaut, einen Außendienst mit funktionierendem Beratungsstab installiert und Servicesysteme entwickelt, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Die fliegenden Händler, die zu Discountpreisen unsere Tanks befüllen wollen, haben keine Investitionen geleistet.”

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Die Kartellamtsvorgaben gefährden deshalb massiv die Vertragsoption und damit die Auswahlmöglichkeiten der Energiekunden. Leider kein Einzelfall: Inwieweit zahlreichen Wirtschaftsbereichen durch die aktuellen Initiativen des Bundeskartellamtes ein verbraucherfeindliches “Discountry” ohne Spielraum für Serviceleistungen droht, das beleuchtet das gerade erschienene Buch “Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert” von Detlef Brendel und Florian Josef Hoffmann (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5). Aufschlussreich sind darin vor allem die Gespräche mit betroffenen Unternehmern, deren Erfahrungen mit dem Kartellamt nicht selten auf eine Einschränkung von Wettbewerb hinauslaufen.

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