Strompreiserhöhung? So wehren Sie sich.
Es ist wieder so weit. Schon beinahe zur Tradition wird die Strompreis-Erhöhung zum Ende des Jahres. Was die wenigsten Stromkunden wissen: Die meisten Preiserhöhungen sind unzulässig. Sie müssen nicht zahlen und können sogar bereits gezahlte Beiträge zurück fordern.
Denn Eines ist ganz klar: Energieversorger haben kein Recht die Preise zu erhöhen, wenn in ihren Vertragsbedingungen nicht genau steht, aus welchen Gründen, wann und wie sich die Preise ändern können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März entschieden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Namen von Kunden der RWE und forderte die Erstattung von rechtswidrigen Preiserhöhungen. Nach sieben jährigem Streit hat die Verbraucherzentrale gewonnen.
Viele Energieunternehmen haben in Ihren AGB nach wie vor unklare Preisänderungsklauseln und Regelungen, die den Anforderungen der Gerichte nicht genügen. Deshalb sind sie nicht berechtigt, die Preise zu erhöhen.
Wann ist die Preiserhöhung rechtmäßig?
Preiserhöhungen in der so genannten Grundversorgung sind zulässig, ohne dass sie genau erklärt werden müssen. Das hat die Regierung in einer Verordnung festgelegt. Der Stromanbieter muss 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung über die neuen Preise informieren. In so einem Fall haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht und können zu einen günstigeren Stromversorger wechseln. Stromanbieter Wechsel
Wann ist die Preiserhöhung nicht rechtmäßig?
Sind die Bedingungen für eine Preisänderungen in den AGB Ihres Stromanbieters nicht klar geregelt, können so genannte “Sonderkunden” Einspruch einlegen und der Preiserhöhung zu widersprechen. Ein Sonderkunde ist jeder Stromkunde, der bereits einmal den Stromanbieter gewechselt hat oder nicht in der Grundversorgung ist.
Ist Ihre Strompreiserhöhung gerechtfertigt? Fragen Sie nach!
Wenn Sie Rat suchen, rufen Sie die kostenlose Nummer der Verbraucherzentrale an. Hier wird Ihnen geholfen: 0 800/809 802 400
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, empfiehlt man Ihnen dort einen Anwalt, mit Erfahrung auf diesem Gebiet. (Bedenken Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.)
Mein Stromversorger fordert trotz unwirksamer Klausel eine Preiserhöhung. Was kann ich tun?
Legen Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung ein und bestehen Sie auf der Zahlung Ihrer Abschläge in alter Höhe. Kündigen Sie an, Lastschriften zu stornieren, falls der Stromversorger Ihren Widerspruch ignoriert. Rechnen Sie damit, dass Ihr Energieversorger Ihnen daraufhin kündigt. Das sollte Sie nicht beunruhigen. Suchen Sie sich einfach einen neuen, günstigeren Stromanbieter.
Wie fordere ich Erstattung gegen rechtswidrige Preiserhöhungen?
Haben Sie bereits erhöhte Beiträge gezahlt, können Sie das gezahlte Geld zurück fordern. Sie müssen zunächst der Rechnung widersprechen, in der ihr Versorger erstmals die erhöhten Preise verlangt. Da Sie laut Bundesgerichtshof 3 Jahre dafür Zeit haben, können Sie allen unrechtmäßigen Preiserhöhungen und Abrechnungen ab November 2010 widersprechen. Das könnte sich lohnen.
Für Sie gilt dann der alte Strompreis von vor der Preiserhöhung, der sie wirksam widersprochen haben. Für die bereits gezahlten höheren Beiträge muss der Energieversorger die Differenz erstatten.
Urteile zu Energiepreisen:
Europäischer Gerichtshof, Aktenzeichen: C-92/1, Urteil vom 21.03.2013
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VIII ZR 162/09 Urteil vom 31.07.2013
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