ARAG Experten geben Tipps, um im Herbst und Winter sicher unterwegs zu sein

So schön der Herbst in seiner Farbenpracht auch sein kann, frühe Dämmerung und Dunkelheit, kombiniert mit Regen und Nebel sind die Kehrseiten und stellen alle Verkehrsteilnehmer vor große Herausforderungen. Leider führen sie zu teils dramatischen Unfällen. Im Jahr 2020 wies das Statistische Bundesamt 22.093 Unfälle mit Personenschaden aus, bei denen die Ursache auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückzuführen war. Genug Grund für die ARAG Experten einmal zu schauen, was es für Möglichkeiten gibt, im Herbst und Winter sichtbarer und damit sicherer unterwegs zu sein.

Kostenloser Licht-Test im Oktober
Bei Autos und Lkws gilt vor allem das Motto: Andere sehen. Damit die Scheinwerfer alles richtig ausleuchten und erfassen, wurde 1965 gemeinsam vom Kraftfahrzeuggewerbe und der Verkehrswacht der bundesweite Licht-Test eingeführt. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister. Der Licht-Test wird jedes Jahr im Oktober von den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen angeboten. Der Service, bei dem die Kfz-Werkstätten die Beleuchtung der Autos auf Fehler prüfen, Scheinwerfer richtig einstellen und kleine Reparaturen vornehmen, ist nach Auskunft der ARAG Experten kostenlos.

Fußgänger
Für Fußgänger gilt im Straßenverkehr der Grundsatz: Sehen und gesehen werden. Dabei sorgt helle und mit reflektierenden Streifen versehene Kleidung für mehr Sicherheit – im Scheinwerferlicht sind die Reflektoren laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) bis zu 150 Meter weit sichtbar. Wohingegen Autofahrer Passanten mit dunkler Kleidung bereits nach 25 Metern nicht mehr erkennen – selbst mit heller Kleidung sind es auch nur bis zu 40 Meter. Bei reflektierenden Elementen sollte darauf geachtet werden, dass sie gleichmäßig um den gesamten Körper verteilt sind. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass neben entsprechender Kleidung richtiges, vorausschauendes Verhalten unerlässlich ist. Dazu zählt z. B., Straßen nur an einer gut beleuchteten Stelle zu überqueren, weil auch parkende Fahrzeuge die Sicht und die Sichtbarkeit erheblich behindern können.

Weitere Meldungen:  Informationen zum Autoleasing

Kinder im Straßenverkehr
Zwar hat sich laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Unfälle von Kindern im Straßenverkehr im Jahr 2019 verringert, dennoch verunglückten in Deutschland insgesamt 28.005 Kinder im Alter von unter 15 Jahren – das ist im Durchschnitt immer noch alle 19 Minuten ein Kind. Kinder können aufgrund ihrer Entwicklung den Straßenverkehr weniger gut einschätzen als Erwachsene. Beispielweise ist ihr peripheres Sehen noch nicht voll ausgereift und sie reagieren langsamer auf visuelle Reize. Daher ist es die Aufgabe der Eltern, die Kinder nicht nur mit entsprechender Kleidung für eine bessere Sichtbarkeit auszustatten, sondern ihnen auch verkehrsgerechtes Verhalten beizubringen. Die ARAG Experten raten Eltern, mit ihren Kindern zu Fuß einen festen Schulweg zu üben und dabei nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route zu wählen. Eine gute Orientierung bietet dabei ein Schulwegplan. Darüber hinaus sollten Eltern auch beim Schulranzen der Kinder auf Reflektoren achten oder zusätzlich reflektierende Anhänger (“Blinkies”) anbringen.

E-Scooter
Viele Sharing-Anbieter planen ihren E-Scooter-Betrieb auch im Herbst und Winter durch die Nutzung von Allwetterreifen aufrecht zu erhalten und bestätigen die Wintertauglichkeit der E-Scooter-Akkus. Möchte man auch in der kalten Jahreszeit mit dem E-Scooter fahren, empfiehlt sich helle Kleidung und am besten eine reflektierende Warnweste, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht. Darüber hinaus raten die ARAG Experten zu festem Schuhwerk mit rutschfester Sohle, Handschuhen gegen die Kälte und einem Helm. Dieser ist bei E-Scootern zwar nicht Pflicht, erhöht aber den Schutz des Fahrers um ein Vielfaches. Zudem sollte vor Fahrantritt geprüft werden, ob die Vorder- und Rücklichter und die Bremsen funktionieren. Natürlich müssen auch E-Scooter-Cruiser die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalten und ihre Fahrweise an die Sichtverhältnisse und Witterung anpassen.

Weitere Meldungen:  ARAG Verbrauchertipps

Fahrrad, E-Bike und Motorrad
Für Fahrräder macht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ebenfalls Vorgaben. So müssen Fahrräder vorne und hinten mit funktionierenden und sauberen Leuchten ausgestattet sein. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit 20 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Die ARAG Experten empfehlen als Rücklicht ein Standlicht, das auch beim Stehen an der Kreuzung weiter leuchtet. Zum eigenen Schutz sollten Radfahrer vor der Abfahrt ihre Beleuchtung und Reflektoren überprüfen, auch ein Check der Bremsen ist ratsam. Zudem müssen sich an Front und Heck sowie in den Speichen und an den Pedalen insgesamt zehn Reflektoren befinden. Neben Rückstrahlern an den Pedalen sind seitlich orange-gelbe Rückstrahler (sogenannte Katzenaugen) oder alternativ dazu reflektierende Reifen vorgeschrieben. Und: Wer das Fahrrad im Frühjahr und Sommer viel genutzt hat, sollte es einem Service-Check vom Fachmann unterziehen.

Über der Kleidung sollten auch Zweiradfahrer am besten eine reflektierende Weste tragen. Bereits bei Dämmerlicht sind die Leuchten einzuschalten, um besser gesehen zu werden. Zweiradfahrer sollten unbedingt achtsam und vorausschauend fahren. So kann nasses Laub die Fahrbahn rutschiger machen, insbesondere in Kurven. Auch deshalb empfiehlt der DVR auch Radlern, immer einen Helm zu tragen und damit die Folgen eines möglichen Sturzes abzumildern. Mittlerweile gibt es Helme mit Reflektoren und einer Zusatzbeleuchtung. Auch sie erhöhen die Sichtbarkeit auf dem Rad. Ob ein Helm geeignet ist, verrät laut Auskunft der ARAG Experten die Bezeichnung DIN EN 1078 (CE).

Für Motorradfahrer und den Beifahrer gilt allerdings die Helmpflicht. Eine Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) führt zu einem Verwarngeld von mindestens 15 Euro, bei Kindern ohne Helm sind es sogar 60 Euro.

Weitere Meldungen:  Verbrauchertipps zur Unister-Pleite, zum Versicherungsschutz für E-Bikes und mehr

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de