Münchener IT-Rechtsexperten von PRW Rechtsanwälte beurteilen GINA-Mail von SEPPmail datenschutzrechtlich positiv

Wer hat"s erfunden? E-Mail-Verschlüsselung made in Switzerland

Münchener IT-Rechtsexperten von PRW Rechtsanwälte beurteilen GINA-Mail von SEPPmail datenschutzrechtlich positiv

München, 27. Juli 2016 – Die Münchener Anwaltskanzlei PRW geht in einem aktuellen Whitepaper auf die rechtliche Bedeutung von Verschlüsselung bei der Kommunikation per E-Mail ein. Im Fokus steht die Software GINA-Mail des Schweizer Herstellers SEPPmail AG . Die Software ermöglicht nach Einschätzung der Anwälte eine angemessene Verschlüsselung und hohen Schutz personenbezogener und sensibler, firmeninterner Daten.

PRW ist auf nationales und internationales IT-Recht spezialisiert. Die Kanzlei wurde im Bereich Informationstechnologie bereits mehrfach ausgezeichnet. In ihrem aktuellen Whitepaper aus der Reihe “ALLABOUT Compliance” geht sie vor allem auf die Datenschutzkonformität der GINA-Technologie von SEPPmail für die geschäftliche E-Mail-Kommunikation ein.

Verschlüsselung ohne zusätzliche Softwareinstallationen
Die GINA-Technologie wurde für den spontanen und sicheren E-Mail-Verkehr entwickelt. “Spontan” bedeutet in dem Fall, dass der Sender einer E-Mail vertrauliche Daten auch dann verschlüsselt an einen Kommunikationspartner senden kann, wenn dieser keinerlei Schutzmechanismen für E-Mails im Einsatz hat oder ihm solche nicht bekannt sind. Parallel zur E-Mail, mit dem verschlüsselten Inhalt als Container, erhält der Empfänger vom Absender ein Initialpasswort – z.B. per SMS. Die Registrierung erfolgt per Multi-Faktor-Authentifizierung über den E-Mail-Account und mittels Passwort. Der Empfänger einer verschlüsselten Nachricht kann seinerseits mit einer verschlüsselten Nachricht antworten, ohne selbst eine Software installieren zu müssen. Die benötigten Schlüssel und Zugangspasswörter werden von GINA automatisch erstellt und verwaltet.

Die Möglichkeit zur spontanen Kommunikation ist immer dann wichtig, wenn es um den Versand von personenbezogenen Daten geht. Im Rahmen des Transfers personenbezogener Daten muss gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden. Wirkungsvolle Instrumente sind dabei die Verschlüsselungsverfahren nach dem Stand der Technik. Da aber viele Unternehmen keine Software zur E-Mail-Verschlüsselung verwenden, bietet GINA zum Schutz der vertraulichen Kommunikation eine Lösung an, die für Sender und Empfänger ohne großen Aufwand nutzbar ist.

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Authentizität und Integrität der Geschäftskommunikation
Darüber hinaus kann der Absender die Authentizität und Integrität seiner Geschäftskommunikation mit den Mitteln der elektronischen Signatur und der automatischen Lesebestätigung gestalten. Jede mit GINA versendete Mail kann mit einer sogenannten fortgeschrittenen Signatur versehen werden. Die Signaturen stellen sicher, dass unbeteiligte Dritte den Inhalt der Nachricht nicht verändern können. Zudem kann die Funktion der automatischen Lesebestätigung genutzt und somit der Zugang von elektronischer Post nachvollzogen werden.

“Durch die Verschlüsselung mit GINA wird sowohl ein datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten als auch ein hoher Schutz der vertraulichen Unternehmensdaten erreicht. Zusätzlich bietet GINA die Möglichkeit, die Authentizität und Integrität der elektronischen Geschäftspost durch Signaturen zu schützen und durch die automatische Lesebestätigung weitergehende Informationen und gegebenenfalls Beweiserleichterungen zu erreichen”, fasst Rechtsanwalt Wilfried Reiners von PRW den Nutzen von GINA zusammen.

“Die Produktphilosophie von SEPPmail gründet sich auf zwei Hauptmerkmale: ein Höchstmaß an Sicherheit in Kombination mit hohem Benutzerkomfort. Zu Letzterem zählen insbesondere ein allseits verfügbarer Betrieb mit hoher Stabilität und geringem Administrationsaufwand. In die Entwicklung von GINA sind 15 Jahre Erfahrung im Versenden digitaler Nachrichten eingeflossen. Wir freuen uns, dass die IT-Rechtsexperten von PRW in ihrer rechtlichen Begutachtung unsere Arbeit so positiv bewertet haben”, kommentiert Günter Esch, Geschäftsführer der SEPPmail Deutschland GmbH, die Einschätzung der Kanzlei PRW Rechtsanwälte.

Hochauflösendes Bildmaterial kann unter seppmail@sprengel-pr.com angefordert werden.

Hinweis: Alle genannten Marken- und Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.

Über SEPPmail AG:
Das in der Schweiz ansässige, international tätige und inhabergeführte Unternehmen SEPPmail ist Hersteller im Bereich “Secure Messaging”. Seine patentierte, mehrfach prämierte Technologie für den spontanen sicheren E-Mail-Verkehr verschlüsselt elektronische Nachrichten und versieht diese auf Wunsch mit einer digitalen Signatur. Die Secure E-Mail-Lösungen sind weltweit erhältlich und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur sicheren Kommunikation mittels elektronischer Post. Dadurch maximiert SEPPmail die Kommunikationssicherheit von hunderttausenden von Benutzern. Das Unternehmen verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung im sicheren Austausch digitaler Nachrichten. Bei der Entwicklung ihrer E-Mail-Security-Technologie achtet SEPPmail besonders auf die Benutzerfreundlichkeit und reduziert Komplexität auf ein absolutes Minimum. Kleine, mittlere und große Firmen können die Lösungen schnell, unkompliziert und ohne zusätzliche Schulungen anwenden. Weitere Informationen unter www.seppmail.de.

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