Politiker dürfen ein Willen der Bevölkerungsmehrheit nicht ignorieren

80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten ein Recht auf Letzte Hilfe, doch führende Politiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wollen die Sterbehilfe durch Verbotsgesetze weiter einschränken. Scharfe Kritik dazu kommt vom Vorsitzenden der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, dem Medizinethiker Dieter Birnbacher. In einer Stellungnahme, die am Freitagmorgen im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, erklärt Birnbacher, dass “der Versuch, die ohnehin erheblich eingeengten Möglichkeiten der Sterbehilfe zu beschneiden”, nicht nur von einer “Geringschätzung des Rechts auf Patientenselbstbestimmung” zeuge, “sondern auch von mangelnder Fürsorge”.

Birnbacher zählt neben Prominenten wie dem Liedermacher Konstantin Wecker, dem MDR-Gründungsintendanten Prof. Dr. Udo Reiter (verst.), den Schriftstellern Ralph Giordano und Fritz J. Raddatz und den Schauspielerinnen Eva Mattes, Gudrun Landgrebe und Petra Nadolny zu den Unterstützern der “Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe”, die seit Wochenbeginn mit Großplakaten in Berlin und Frankfurt auf sich aufmerksam macht. Im Haus der Bundespressekonferenz stellte der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon heute die Ziele der Kampagne vor. Der Philosoph und Schriftsteller wies darauf hin, “dass der Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der Bevölkerung kontinuierlich wächst”: “Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es nicht hinnehmen, dass man ihnen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende entzieht. Wir werden unsere Aktionen für das Recht auf Letzte Hilfe solange fortsetzen, bis das klare Votum der Bevölkerungsmehrheit in der Politik und Ärzteschaft berücksichtigt wird.”

Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Elke Baezner, ließ an den ambitionierten Zielen der Kampagne keinen Zweifel aufkommen: “Politiker sind vom Volk gewählt und haben somit “Volkes Stimme” umzusetzen, anstatt uns zu bevormunden und unsere individuellen, vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beschneiden zu wollen. Eine Minderheit von 14 Prozent unserer Gesellschaft darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat. Wir fordern von der Politik “praktizierte Toleranz”, d.h. Wahlfreiheit für alle Betroffenen. Wir alle haben ein Recht auf Selbstbestimmung im Leben wie auch im Sterben.”

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Anfang der Woche hatte die Kampagne sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Buch “Letzte Hilfe” des Arztes und Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold zukommen lassen: “Bedauerlicherweise haben nur die wenigsten Politiker Kenntnis von den realen Nöten schwerstleidender Patienten”, sagte Arnold heute in Berlin. “Sie spekulieren wild über die möglichen Konsequenzen der Sterbehilfe, nehmen aber die empirischen Daten aus Ländern, die Freitodbegleitungen seit Jahren praktizieren, überhaupt nicht zur Kenntnis. Tatsächlich nämlich führt die Akzeptanz von Freitodbegleitungen nicht zur einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Und die Zahl der Verzweiflungssuizide steigt nicht etwa an, sondern geht zurück. Hier ist Aufklärung dringend erforderlich!”

Diese Meinung vertrat auch der renommierte Jurist und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf, der den Bundestag bereits mehrfach in Fragen des Medizinstrafrechts beraten hat. Im Haus der Bundespressekonferenz führte Hilgendorf aus, dass es unsinnig wäre, die Sterbehilfe über das Strafgesetzbuch einzuschränken. Die geltende Rechtslage reiche völlig aus, um Fehlentwicklungen sicher in den Griff zu bekommen: “Eine Neukriminalisierung von Ärzten ist unnötig und schadet weit mehr, als sie nützt”, sagte Hilgendorf. “Der Gesetzgeber sollte den nötigen Respekt vor der Gewissensentscheidung der Ärzte zeigen.”
Weitere Informationen zur Kampagne unter:
www.letzte-hilfe.de

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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.

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