Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet – Windreich GmbH stellt Insolvenzantrag und Firmenchef Balz verlässt das sinkende Schiff!

Windreich GmbH: Anleger ohne Kapitän

Rechtsanwältin Helena Winker, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Die Anleger der Windreich GmbH müssen jetzt stark sein, denn leider kam es wie es kommen musste – die Windreich GmbH (vormals Windreich AG) hat nun doch den Insolvenzantrag gestellt. Der Windpark – Entwickler ist pleite und die Anleger stehen vor der großen Frage: bedeutet dies den Totalverlust und wer ersetzt diesen Schaden?

Der Hauptverantwortliche “is gone with the wind”

Der auch aus den Medien bekannte Windreich – Chef Willi Balz ist als Chef seines Unternehmens nach dem Insolvenzantrag abgetreten, bevor die Luft zu dünn wird! Der Firmenchef hatte Großes vor mit der Windreich GmbH: Beteiligungen an Unternehmen aller Art, ferner die Förderung von regenerativen Energien durch die Projektierung, Erstellung, Betrieb und Vertrieb von entsprechenden Anlagen, insbesondere Windkraftanlagen sowie die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften zum Erwerb und Betrieb solcher Anlagen. Das alles natürlich verbunden mit lukrativen Renditen für die Anleihen Inhaber. Was bleibt nun von der großartigen Idee für die betroffenen Anleger? Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beim Amtsgericht Esslingen.

Was bedeutet ein Insolvenzverfahren in Eigenregie?

Der Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren ist derjenige, dass die Geschäfte keinem Insolvenzverwalter überlassen werden, sondern das Unternehmen zunächst vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Dies allerdings nur für eine Zeit von drei Monaten. Danach wird sich herausstellen, ob die Sanierung der Windreich GmbH erfolgreich durchgeführt werden konnte oder nicht. Nach Medienberichten wurde dem bisherigen Berater Herr Werner Heer die Leitung übertragen. Er und sein Team sollen auch für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zuständig sein. Eine Überprüfung des Rettungskonzeptes soll durch den Sachverwalter Holger Blümle erfolgen.

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Was ist für Anleger von dem Insolvenzverfahren zu erwarten, auf welche Hoffnung kann gebaut werden?

Zwar wird das Insolvenzverfahren in Eigenregie nicht mehr durch Willi Balz betrieben, allerdings ist dies keine Gewährleistung dafür, dass die Gelder der Anleger gerettet werden. Den Anlegern ist daher nahezulegen, sich bereits jetzt durch fachlich erfahrene Rechtsanwälte beraten zu lassen.

“…Die betroffenen Anleger der Windreich GmbH sollten spätestens jetzt nicht mehr all ihre Hoffnung auf eine Sanierung der Windreich GmbH setzen. Die Verantwortlichen führten die Anleger schon an der Nase herum, als die Veröffentlichung der lang erwarteten Bilanz nicht stattfand. Von der Sanierung der Windreich GmbH darf nicht zu viel erwartet werden. Zielrichtung für die durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bereits vertretenen Mandanten ist vielmehr die Inanspruchnahme von Dritten auf Schadensersatz. Hierzu zählen etwa Finanzberater, die beratenden Banken und weitere Vertriebsunternehmen, die die Anleihen der Windreich GmbH an zahlreiche Anleger unter falschen Versprechen vermittelten.”, so Rechtsanwalt Dr. Tintemann von der Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte .

Wie sollten betroffene und verunsicherte Anleger vorgehen?

” Die Erfahrung hat gelehrt, dass schnelle und gezielte Handlung zur Sicherstellung von Zahlen, Fakten und den weiteren Umständen für die betroffenen Anleger weiteren finanziellen Schaden erfolgreich eindämmen kann. Deshalb hat unsere Kanzlei bereits vor einigen Wochen Antrag auf Akteneinsicht bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt, um die Verantwortlichen an der Windreich-Misere und den Schaden unserer Mandantschaft vollständig ausfindig zu machen. Die Verantwortlichen dieser Misere haben mit großer Wahrscheinlichkeit das Vermögen von zahlreichen Privatanlegern förmlich in den Wind geschossen und nun gilt es die Verantwortlichen für den Schaden der Anleger haftbar zu machen. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner bereiten hierzu bereits Klagen gegen die uns bekannten Vermittler vor, die die betroffenen Anleger hinsichtlich der Windreichanleihe offensichtlich falsch beraten haben.”, führt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann weiter aus.

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Überprüfung auf Schadensersatzansprüche

Ansprüche auf Schadensersatz sollen auch gegen das Bankhaus J. Safra Sarasin in Betracht kommen, denn diese soll ihren Kunden bei der Beratung verschwiegen haben, dass sie selbst der Windreich GmbH mehrere Millionen EUR Kredit zur Verfügung stellte. Sollte sich herausstellen, dass die Bank tatsächlich Kunden für die Windreich-Anleihe angeworben und beraten hat und gleichzeitig aufgrund der Kreditvergabe an die Windreich GmbH die vorliegende Interessenkollision verschwieg, so kann diesen einen Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB begründen.

Willi Balz hat die Anleiheninhaber der Windreich GmbH lange genug zum Narren gehalten, in dem er immer wieder den Aufschwung predigte und gleichzeitig jedoch die Veröffentlichung der harten Fakten verschob. Die Anleger sollten nunmehr ihre Interessen bündeln und um ihr investiertes Geld kämpfen! Ein Kampf gegen die Windmühlen ist zwar mühsam, aber gemeinsam mit vertrauensvollen Partnern an der Seite besteht Hoffnung für Gerechtigkeit.

V.i.S.d.P:

Helena Winker
Rechtsanwältin

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70

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