steigende Abgabenlast für Käufer und Eigentümer von Immobilien
(NL/5000292357) Die Situation in Griechenland zeigt, wozu ein Staat fähig ist, wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht und er seine Kredite nicht mehr bedienen kann. Ist das auch für Deutschland vorstellbar?
In Griechenland wurde Im September 2011 eine jährliche Sonderabgabe für Immobilieneigentümer eingeführt, die automatisch über die Stromrechnung eingezogen wird. Die Steuer liegt zwischen 3 und 20 Euro pro Quadratmeter mit Strom versorgter Gebäudefläche. Damit wurde die Anfang 2010 eingeführte Immobiliensteuer (die eigentlich eine Vermögenssteuer ist) ergänzt.
Ab diesem Jahr kommt die Einheitliche Immobiliensteuer (EFA). Diese wird die vorherige Sonderabgabe (EETIDE bzw. nun EETA) und die Immobilienvermögensteuer (FAP) ersetzen. Damit wird eine Sondersteuer, die 2011 verhängt wurde, um die schwarzen Löcher des Haushaltsplans zu stopfen, nunmehr dauerhaft etabliert. Die neue Steuer wird seit dem 01. Januar 2014 ohne jegliche Freibeträge auf ausnahmslos alle Gebäude innerhalb und außerhalb von Bebauungsplangebieten erhoben. Vermieter, die keine anderen Einkünfte beziehen, sollen ab dem ersten Euro Mieteinnahme besteuert werden. Für diese Vermieter gibt es dann keine Steuerfreibeträge mehr. Immobilientransaktionen werden seit Januar 2013 zweifach besteuert: der Käufer zahlt die Transaktionssteuer (vergleichbar mit unserer Grunderwerbsteuer), der Verkäufer wird mit einer neuen Wertzuwachssteuer in Höhe von 20 Prozent aus einem vom Finanzamt geschätzten Wert belastet. Die Besteuerung immobilen Vermögens in Griechenland ist innerhalb von fünf Jahren um fast das Siebenfache gestiegen. Neben vielen allgemein bekannten Problemen in Griechenland zwangen auch diese Steuerbelastungen den griechischen Immobilienmarkt in die Knie. Der Immobilienmarkt war rund eine Dekade in Griechenland ein Bollwerk der Investitionstätigkeit. Kein Wunder, denn der Euro erzeugte in Griechenland wie in anderen Krisenländern einen inflationären Boom. Die Immobilienpreise in Attika, der bevölkerungsreichsten Region Griechenlands um Athen, sind seit 2010 um bis zu 70 Prozent eingebrochen. Die Finanzbehörden gehen von fiktiven Werten von bis zu 10.000,– pro Quadratmeter aus. Diese sind zwar längst nicht (mehr) erzielbar, aber sie stellen die Bemessungsgrundlage für die o.g. Wertzuwachssteuer, Grunderwerbsteuer und Vermögenssteuer dar. Trotz massiv gesunkener Preise sind keine Käufer mehr für Immobilien zu finden, da sowohl die Anschaffungsnebenkosten wie auch die laufenden Kosten alle Schmerzgrenzen überschritten haben.
Die Situation in Griechenland zeigt, wozu ein Staat fähig ist, wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht und er seine Kredite nicht mehr bedienen kann. Ist das auch für Deutschland vorstellbar? Die gigantischen Lasten, die in der Zukunft auf Deutschland nicht zuletzt wegen der Eurorettungsmaßnahmen inklusive der Target2-Salden- zukommen können, werden auch hier dazu führen, dass die jeweilige Regierung alles tun wird, um die Zinsen für Staatskredite zu bezahlen. Insofern ist mit deutlich zunehmenden Belastungen zu rechnen. Dazu braucht man nur einen Blick auf die Entwicklung der Grunderwerbsteuer zu werfen. Bis 1997 lag die Grunderwerbsteuer bei 2 Prozent. Seit dem 01. September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer einen höheren Grunderwerbsteuersatz festlegen. Vorher betrug er einheitlich 3,5%. Die rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein erhöhte die Grunderwerbsteuer ab 01.01.2014 massiv auf 6,5 %, nachdem sie die Steuer bereits im Jahr 2012 von 3,5 auf 5,0 % hochgeschraubt hatte. In Berlin gibt es bereits einen SPD-Parteitagsbeschluss, die Steuer auf 7,0 % hochschnellen zu lassen; die rot-schwarze Koalition hat sich kurz davor auf 6,0 % geeinigt. Energieeinsparverordnungen wirken darüber hinaus direkt als Kostentreiber und führen indirekt zu zusätzlichen Staatseinnahmen. Immobilieninvestoren sollten bei ihren Anlageentscheidungen gelegentlich an Griechenland denken.
(Quellen: Kathimerini)
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