Wohin mit dem Resturlaub?

(Mynewsdesk) Eine Reise gilt oft als Belohnung. Sie soll den stressigen Arbeitsalltag vergessen machen. Doch Vorsicht: Oft verfliegen die Monate so schnell, dass die Resturlaubstage verfallen können. Deshalb wird es allerhöchste Zeit, sich über das Thema Gedanken zu machen.

Fakten hierzu schafft das Bundesurlaubsgesetzt. „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden“, heißt es in § 7 Abs. 3 BurlG.

Im aktuellen Kalenderjahr bleiben nur noch der November und Dezember. Bei einer Übertragung ins kommende Jahr wären es drei weitere Monate, die zur Verfügung stehen. Um die arbeitsfreie Zeit sinnvoll zu nutzen, buchen immer mehr Bundesbürger einen Kurzurlaub. Laut einer Analyse, die der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) in Zusammenarbeit mit dem Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) veröffentlicht hat, sind es im Jahr 2016 80,5 Millionen Kurzreisen mit einer Dauer von zwei bis vier Tagen gewesen, die von den Deutschen (zwischen 14 und 70 Jahren) unternommen wurden.

Die Vorteile liegen aus Sicht von Henry Leitmann, dem Gründer von Kurzurlaub.de, auf der Hand: „Ob Städte-, Wellness- oder Familienangebote – es ist für jeden Geldbeutel etwas dabei.“ Außerdem sind kürzere Aufenthalte „kompatibler“, wenn es um das Thema Resturlaub geht. Deutschland-Spezialist Leitmann fährt fort: „Unsere Hotelpartner bieten über 30.000 Arrangements für Kurzurlauber an. Bei der Auswahl lassen sich Erholung und Erlebnisse perfekt miteinander verbinden.“

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