Die zahnärztliche Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Praxismanagements in jeder Zahnarztpraxis. Sie beinhaltet die Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen.

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Die zahnärztliche Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Praxismanagements in jeder Zahnarztpraxis. Sie beinhaltet die Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber den Patienten und den Kostenträgern wie den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Dabei spielt die genaue Kenntnis der Abrechnungsrichtlinien, Gebührenordnungen und spezifische Regelungen eine entscheidende Rolle, um eine korrekte und wirtschaftlich erfolgreiche Abrechnung zu gewährleisten. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte zahnärztlicher Abrechnungen erklärt. 

Abrechnungssysteme in der Zahnmedizin 

Die zahnärztliche Abrechnung erfolgt über zwei Hauptsysteme, abhängig davon, ob es sich um gesetzlich oder privat versicherte Patienten handelt. Das System, welches bei gesetzlich versicherten Patienten zum Einsatz kommt, ist der BEMA (Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen). Er enthält eine Liste von Abrechnungspositionen, die durch Punkte bewertet sind. Diese Punkte werden in feste Geldbeträge umgerechnet, die die gesetzlichen Krankenkassen für die jeweiligen Leistungen erstatten. Der BEMA deckt dabei die sogenannten Regelversorgungen ab, also Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz GOZ) gilt für die Abrechnung gegenüber privat versicherten Patienten sowie für bestimmte Zusatzleistungen bei gesetzlich Versicherten, die nicht vom BEMA abgedeckt sind. Anders als bei der BEMA ist die GOZ flexibel in der Anwendung. Zahnärzte können den Steigerungsfaktor variieren, abhängig vom Aufwand und der Schwierigkeit der erbrachten Leistung. 

Wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein komplexes Abrechnungssystem. Das erfordert, dass sich die Verantwortlichen in den Praxen ständig fortbilden, denn die Regelungen unterliegen regelmäßigen Änderungen und Anpassungen. Um Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand sind. Dazu kommen die Unterschiede zwischen der BEMA und GOZ, denn Praxen, die sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Patienten annehmen, müssen genau wissen, welche Leistungen über BEMA oder GOZ abgerechnet werden, um Fehler zu vermeiden. Die korrekte Zuordnung kann besonders bei Mischfällen, also Behandlungen, die sowohl gesetzliche als auch private Bestandteile haben, komplex sein. Um diesen Aufwand zu reduzieren, kann eine Praxis sich auf verschiedene Arten Unterstützung holen. Neben der Verwendung von Abrechnungssoftwares gibt es die Möglichkeit, die zahnärztliche Abrechnung an einen Dienstleister zu übergeben. 

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Verschiedene Leistungen und Abrechnungspositionen 

Die zahnmedizinische Versorgung besteht aus vielen verschiedenen Bestandteilen, was auch eine Vielzahl an Abrechnungspositionen bedeutet. Diese beinhalten beispielweise die diagnostischen Leistungen sowie die Parodontologie. 

  • Diagnostische Leistungen: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen werden jedem Patienten empfohlen, zu den diagnostischen Leistungen zählen aber auch Röntgenaufnahmen sowie Beratungsgespräche und mit ihnen das Erstellen von Behandlungsplänen. 
  • Konservierende Zahnheilkunde: Im BEMA werden einfache Füllungen mit verschiedenen Materialien abgerechnet, während in der GOZ  aufwendigere Füllungen enthalten sind. Auch Wurzelbehandlungen fallen unter die konservierende Zahnheilkunde. 
  • Prothetische Leistungen: Wenn es um Zahnheilkunde geht, spielt der Zahnersatz immer eine große Rolle. Die Anfertigung und Anpassung von Zahnersatz ist deshalb auch ein wesentlicher Anteil der zahnärztlichen Abrechnung. Hier unterscheiden sich BEMA und GOZ vor allem was die Materialien und die Komplexität der Versorgung betrifft. Implantologische Leistungen fallen in den Bereich der privaten Abrechnung nach GOZ, da sie in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. 
  • Parodontologie: Die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen fällt unter die zahnärztlichen Leistungen, es gibt aber Unterschiede zwischen GOZ und BEMA. Allgemein
  • Chirurgische Leistungen: Die Zahnmedizin kreuzt sich in vielen Fällen mit anderen Gebieten, so auch mit der Chirurgie. Sowohl einfache als auch komplizierte Zahnextraktionen werden über spezifische Abrechnungspositionen erfasst. Komplexe Eingriffe im Bereich der Kieferchirurgie können über die GOZ abgerechnet werden, während der BEMA hier nur eingeschränkte Leistungen umfasst. 

 

Von wp_admin