Defekte Zähne kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit einer Zahnfüllung erhalten. Für kleinere und mittlere Schäden eignen sich weiche, plastische Füllungen. Die verschiedenen Materialien sind unterschiedlich belastbar und unterscheiden sich in ihr

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt entfernt die Karies und füllt den Zahn bei der Behandlung in der Praxis direkt. Die direkte Füllung härtet schnell aus. Welches Material für die Zahnfüllung in Frage kommt, hängt vom individuellen Fall ab. Im Gegensatz zu kleinen Löchern, können bei größeren Defekten Inlays, Teilkronen oder Kronen zum Einsatz kommen. Teilkronen und Kronen unterliegen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten den Zahnersatzregelungen und müssen über einen Heil- und Kostenplan beantragt werden.

Zahnfarbene Kompositfüllungen
Heutzutage entscheiden sich Patienten aus ästhetischen Gründen häufiger für zahnfarbene Kunststoff-Füllungen aus Komposit, denn sie fallen kaum auf. Die Haltbarkeit von Kompositfüllungen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Sie halten inzwischen etwa zehn Jahre. Daher setzt die Zahnärztin oder der Zahnarzt Zahnfüllungen aus Kunststoff z.B. zur Behandlung einer Karies sowohl bei Front- als auch bei Seitenzähnen ein. Die meisten Zahnfüllungen bestehen nur zu 25 Prozent aus Kunststoff und zu 75 Prozent aus mikroskopisch kleinen Glas- und Keramikteilchen. Die sogenannte Adhäsivtechnik ermöglicht bei der Behandlung eine direkte Verbindung der Zahnfüllung mit der Zahnhartsubstanz in mehreren Teilschritten. Eine Speziallampe härtet die weiche Kompositfüllung mit Kaltlicht aus. Die Technik des Einklebens schont die gesunde Zahnsubstanz durch eine möglichst geringe Präparation des Defektes. Bei der Behandlung größerer Schäden bringt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Komposit mit der Adhäsivtechnik Schicht für Schicht in den Defekt ein. Die Mehrschichttechnik kann auch mit einer Mehrfarbtechnik zur Verbesserung der Ästhetik kombiniert werden. Die Lichtstreuung der Komposite ist ähnlich wie bei einem natürlichen Zahn.

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Im Frontzahnbereich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Gesamtkosten, bei Seitenzähnen nur die Kosten in Höhe einer Zahnfüllung mit Amalgam. Darüberhinausgehende Kosten für Füllungen aus Komposit in diesem Bereich müssen Patienten selber tragen. Hiervon ausgenommen sind Patienten, die aus medizinischen Gründen wie z.B. bei einer Allergie kein Amalgam als Zahnfüllung erhalten dürfen sowie die Personengruppen nach EU-Quecksilberverordnung, also Schwangere und Kinder unter 15 Jahren.

Amalgamfüllung bewährt und lange haltbar
Amalgam ist ein Gemisch aus Silber, Kupfer, Zinn und Quecksilber. Es gehört zu den ältesten, besterforschten dentalen Werkstoffen. Da eine Amalgamfüllung sehr belastbar und gut anwendbar ist, findet diese Zahnfüllung im Bereich der Seitenzähne Verwendung – auch für die Behandlung größerer und schwer zugänglicher Defekte. Im Durchschnitt hat eine Zahnfüllung aus Amalgam eine lange Haltbarkeit von über zehn Jahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten der Zahnfüllung.

„In der Regel vertragen Patienten Zahnfüllungen aus Amalgam mit dem darin enthaltenen Quecksilber problemlos. Moderne Amalgamfüllungen setzen so gut wie kein Quecksilber im Mund frei“, erläutert Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, Leiter der Abteilung Dental-Toxikologie an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität München und Leiter des Internationalen Beratungszentrums für die Verträglichkeit von Zahnmaterialien. Jedoch dürfen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz Quecksilber enthaltende Zahnfüllungen aus Amalgam laut Quecksilber-Verordnung EU-weit nicht bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden zum Einsatz kommen. Es sei denn, die Patientinnen und Patienten weisen spezifische medizinische Erfordernisse (z. B. bestimmte Allergien oder schwer zugängliche Defekte) auf, die eine Zahnfüllung mit Amalgam zwingend notwendig machen.

Glasionomer-Zement für den Übergang
Bei provisorischen Zahnfüllungen und bei Defekten in Milchzähnen kommt Glasionomer-Zement zum Einsatz. Ausgehärtet hat er eine matt-weiße Oberfläche und haftet gut an den Zahnhartsubstanzen Dentin und Schmelz. Zudem enthält er Fluorid, das er langsam freisetzt. So schützt er die Zahnhartsubstanz vor Karies. Nachteil ist die kurze Haltbarkeit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten der Versorgung. Wird Glasionomer-Zement mit Komposit kombiniert, heißt der Werkstoff Kompomer. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt setzt diesen Werkstoff meist für Defekte an Milchzähnen ein.

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Zahnfüllungen aus dem Dentallabor
Bei großen Amalgam-Füllungen besteht langfristig ein Risiko für Brüche der Füllung oder des Zahnschmelzes. Ist noch genügend Zahnsubstanz vorhanden, kann eine Einlage-Füllung wie z.B. ein Inlay den betroffenen Zahn erhalten. Einlage-Füllungen fertigen die Zahnärztin oder der Zahnarzt und die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker in Teamarbeit. Zunächst präpariert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahn für die ausgewählte Versorgung und nimmt einen Abdruck beider Kiefer. Der präparierte Zahn wird für die Zeit der Herstellung provisorisch versorgt.

Auf Basis der Abdrücke sowie weiterer Informationen fertigt die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker die Einlage-Füllung wie z.B. ein Inlay. Als Material dient Keramik oder Gold. Die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker gießt bzw. presst das Material in die benötigte Form und arbeitet sie in Kleinarbeit aus. Die fertige Einlage-Füllung probiert die Zahnärztin oder der Zahnarzt bei der Patientin oder dem Patienten im Mund ein und nimmt gegebenenfalls Nacharbeiten vor. Sobald sich ein natürliches Mundgefühl einstellt, setzt die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Einlage-Füllung endgültig ein.

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